Kasse mit Visalosen

■ Prozess gegen Bande, die ausländische Prostituierte „eingeschleust“ haben soll

Visa hatten sie keine oder keine mehr, an eine Arbeitserlaubnis war nicht einmal zu denken. Dieser Job aber war auch ohne Papiere möglich. Die „Trinitas-Bande“ hatte alles organisiert: Wege, auf denen die künftigen Prostituierten ohne Visum nach Hamburg gelangten. Wohnungen, in denen die Frauen leben und ihre Freier empfangen konnten – und für die sie Miete zahlen, aber keinen Vertrag unterschreiben mussten. Durch das illegale „Einschleusen“ von Ausländerinnen zur Prostitution, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, hätten die Mitglieder der Trinitas-Bande gegen das Ausländergesetz verstoßen. Gestern begann vor dem Landgericht der Prozess, der bis Ende 2001 angesetzt ist.

„Trinitas“ heißt die Bande, weil sie so ihre Immobilienfirma getauft hatte, welche die Modellwohnungen betrieb. 87 Wohnungen in Hoheluft, Hohenfelde, Eimsbüttel, Barmbek und Hamm nannten die Angeklagten ihr Eigen, von 129 Frauen ist der Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie dort Freier bedienten – und 100 Mark pro Zimmer und Tag zahlten. Die drei Hauptangeklagten sollen mindestens 5.680.000 Mark an den Frauen verdient haben.

Rund ein Jahr hatte die Hamburger Polizei an dem Fall gearbeitet, ehe sie im Mai 1999 den größten Einsatz ihrer Geschichte startete: 730 BeamtInnen, darunter Vertreter von Zollbehörde, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft, durchsuchten gleichzeitig 86 Modellwohnungen. Mit den Köpfen der Trinitas-Bande, so die Einschätzung der ErmittlerInnen, hatten sie die Drahtzieher der Modellprostitution in Hamburg festgenommen. Strafrechtlich vorgeworfen wird ihnen jedoch nur, dass sie die Frauen vor der Ausländerbehörde verbargen. Des Menschenhandels und der Zwangsprostitution sollen sie sich nicht schuldig gemacht haben.

Ebenso aufwendig wie das Aufspüren der Modellwohnungen war es, das Firmengeflecht der Trinitas-Bande zu durchleuchten. Denn den Lohn der Prositutierten hatten die Angeklagten in Steakhäuser, Fitnessstudios, einen Billiardsalon und eine Autovermietung inves-tiert – und aus dem illegalen Gewinn somit legales Vermögen gemacht. Der Geldwäscheparagraph im Strafgesetzbuch ermöglicht es jedoch, auch solches Vermögen einzuziehen. Elke Spanner