Rentenreformstart

Regelung der Erwerbs- und Betriebsunfähigkeit wird vorgezogen. CDU und Arbeitgeber weiter störrisch

BERLIN rtr/dpa ■ Nach monatelangem Streit mit der Union spaltet die Bundesregierung nun die Rentenreform auf: Unter Zeitdruck wird Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) die Neuregelung für Erwerbs- und Betriebsunfähigkeit vorziehen. Im September will er ein Vorschaltgesetz zur Invalidenrente in den Bundestag einbringen.

Die neuen Renten sollen bereits vom 1. Januar an gelten. Die vorgezogene Regelung ist nach Angaben des Ministeriums nötig, weil sonst das Modell des ehemaligen Arbeitsminsters Norbert Blüm (CDU) wieder in Kraft treten würde.

Die Blüm’sche Rentenreform war in Teilen ausgesetzt. Dies gelte aber, so ein Ministeriumssprecher, für die Invalidenrente nur bis zum Jahresende. „Da nicht gesichert ist, dass die gesamte Reform bis zu diesem Zeitpunkt im Bundesgesetzblatt steht, mussten wir das vorziehen.“ Denn die alte Regelung sei durch einen „sehr rigiden Umgang“ mit teilweise Erwerbsunfähigen gekennzeichnet. Künftig sollen auch Menschen, die täglich nur drei bis sechs Stunden arbeiten können, Anspruch auf die volle Rente haben.

Trotz gegenteiliger Stimmen aus der Union hofft die Regierung nach wie vor, die Reform im Konsens mit der Opposition zu erreichen. „Die Signale, die aus der Union zu hören sind, stimmen optimistisch“, sagte Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye. Unterdessen rief der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) die Union zu einer harten Haltung im Streit um die Rentenreform auf. „Wenn es dabei bleibt, was derzeit auf dem Tisch liegt, ist ein Nein zwingend“, sagte Koch.

Auch die Arbeitgeber fordern umfangreiche Nachbesserungen. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sagte, die Beiträge zur Rentenversicherung müssten langfristig unter 20 Prozent gehalten werden. Um das zu erreichen, sollten Arbeitnehmer künftig über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten. Außerdem müsse bei der Berechnung der jährlichen Rentenerhöhung die Bevölkerungsentwicklung einbezogen werden. COS