Garstkas Einspruch

Datenschutzbeauftragter: Ständige Überwachung durch Videoaufzeichnung ist verfassungswidrig

Berlins Datenschutzbeauftragter Hansjürgen Garstka hat gestern darauf hingewiesen, dass bei einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum eine ständige Aufzeichnung von Bildern verfassungswidrig ist. Garstka reagierte damit auf den Vorschlag der CDU-Fraktion, am Hardenbergplatz einen Modellversuch zur Videoüberwachung durchzuführen. Danach sollen acht bis zehn Kameras den Platz vor dem Bahnhof Zoo überwachen. Ohne Zustimmung der SPD wird es jedoch nicht zu dem Modellversuch kommen. Bislang hat sich nur die SPD-Innenpolitikerin Heidemarie Fischer für den Modellversuch ausgesprochen, SPD-Fraktionschef Klaus Wowereit lehnt diesen jedoch ab.

Der Datenschutzbeauftragte steht der Videoüberwachung sehr kritisch gegenüber. „Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist gewaltig.“ Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern hatte sich erst im März diesen Jahres auf enge Voraussetzungen einer Videoüberwachung verständigt: Eine Überwachung müsse deutlich erkennbar sein, identifizierte Personen müssten über die Verarbeitung ihrer Daten informiert und die Daten innerhalb kurzer Fristen gelöscht werden. Die Videoüberwachung erfasse völlig unverdächtige Menschen, geben die Datenschützer zu bedenken.

Auch der grüne Rechtspolitiker Wolfgang Wieland sprach sich gestern gegen eine Videoüberwachung aus: „Es bringt wenig bei der Kriminalitätsbekämpfung und kostet viel an Bürgerrechten.“ Wieland befürchtet, das die Kriminalität lediglich verdrängt wird.

Die Kosten für den Modellversuch hat die CDU auf rund 290.000 Mark beziffert. Ein Polizeibeamter soll die Monitore überwachen. WIN