Horno muss wieder zittern

Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) lässt Beschwerde der Lausitzer Braunkohlen AG gegen rechtswidrige Enteignung zu. Jetzt muss neu verhandelt werden

BERLIN taz ■ Der Rechtsstreit um den Braunkohletagebau Jänschwalde geht in eine neue Runde. Gestern lies das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) eine Beschwerde des Oberbergamts und der Lausitzer Braunkohlen AG (Laubag) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus zu. Die Cottbusser Richter hatten Mitte Juli entschieden, dass die Enteignung zweier Hornoer Waldgrundstücke rechtswidrig sei. Der Braunkohleplan Jänschwalde sei ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erstellt worden, begründeten die Richter. Obwohl damals eine einstweilige Verfügung gegen die sofortige Inanspruchnahme ergangen war, hatte die Laubag mit der Rohdung begonnen.

Als wichtigen Etappensieg hatte die vom Braunkohlebagger bedrohte Gemeinde Horno das Urteil damals gefeiert. Für Wirbel sorgte der Spruch zudem, weil die Berliner Zeitung berichtet hatte, dass eine Insolvenz der Laubag – falls das Urteil Bestand hat – nicht mehr abzuwenden sei. Laubag-Sprecher Roger Kohlmann dementierte jedoch den Bericht: „Über Insolvenz macht sich ernsthaft niemand Gedanken.“

Laubag und Energiegewerkschaft hatten gewarnt, dass der Tagebau Jänschwalde im kommenden März zum Stehen kommt, wenn das Oberverwaltungsgericht das Cottbusser Urteil nicht kippt. Brandenburgs Arbeitsminister Alwin Ziel (SPD) hatte erklärt, sich für eine schnelle Entscheidung einzusetzen, die eine „Fortführung des Tagebaus gewährleistet“. Laubag-Arbeitsdirektor Gerd Spaniol, gab an, dass vom Tagebau direkt 4.000 Arbeitsplätze abhängen. Müsste der Tagebau stillgelegt werden, würde auch das Kraftwerk Jänschwalde abgeschaltet.

Das wiederum hatte Veag-Sprecher Immo von Fallois dementiert. Weil das Unternehmen derzeit in Verkaufsverhandlungen stehe (siehe Seite 8), werde keinesfalls abgeschaltet. Eine Abschaltung hieße, „uns kleiner zu machen, als wir sind“, so Fallois.

Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts wird nun den Rechtsstreit neu verhandeln. Begründet wurde die Zulassung der Beschwerde mit „ernstlichem Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung“. Allerdings betonten die Richter auch, die Zulassung sei kein Vorgriff auf das Urteil. Horno muss also wieder zittern.

NICK REIMER