Reform beim Zivilprozess

Das Bundeskabinett stimmt der Zivilprozess-Reform von Justizministerin Däubler-Gmelin zu. Die Länder befürchten erhöhte Kosten durch Mehrbedarf an Einzelrichtern

FREIBURG taz ■ Die von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) geplante Reform des Zivilprozesses hat gestern eine weitere Hürde übersprungen. Die Bundesregierung billigte einen Gesetzentwurf Däubler-Gmelins, der jetzt dem Bundesrat zugeleitet wird. Der Regierungsentwurf entspricht im Wesentlichen einer Vorlage von SPD und Grünen, über die bereits vor der Sommerpause im Bundestag beraten wurde. Vor den Zivilgerichten geht es zum Beispiel um Miet- oder Schadensersatz-Streitigkeiten. Eine Reform des Strafprozesses soll erst später folgen.

Nach den Plänen Däubler-Gmelins soll sich die Eingangsinstanz im Zivilverfahren mehr Zeit für den einzelnen Fall nehmen können. Dafür notwendige Kapazitäten sollen dadurch gewonnen werden, dass vermehrt Einzelrichter statt Kammern entscheiden. Außerdem soll es leichte Einschnitte bei den Berufungsmöglichkeiten geben. Der neue Justizaufbau wäre transparenter, weil die Berufung dann beim Oberlandesgericht angesiedelt wäre. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe würde künftig nur noch Grundsatzentscheidungen fällen. Bislang beschäftigt er sich überwiegend mit besonders teuren Rechtsfällen. Bei den Ländern ist dieser Vorschlag auf Kritik gestoßen, weil sie glauben, dass die Reform in ihren Haushalten zu Mehrkosten führt. So rechnet das nordrhein-westfälische Justizministerium mit Mehrkosten von jährlich 20 Millionen Mark. Zwischen Bund und Ländern ist vor allem strittig, welche Auswirkungen der vermehrte Einsatz von Einzelrichtern hat. In NRW meint man, dass letztlich nur 30 Richterposten für die überlasteten Amtsgerichte frei werden. Wolle man die Ziele Däubler-Gmelins erreichen, müssten 100 Richter eingestellt werden. Auf den Bund hochgerechnet wären das 500 neue Zivilrichter.

Wenn es dagegen nach dem Bund geht, sollten künftig die Richter an Land- und Oberlandesgerichten mehr Fälle pro Jahr erledigen. Dann könnten die Amtsgerichte ohne Neueinstellungen gestärkt werden. Der Bund braucht für die Änderung der Zivilprozessordnung zwar nicht die Zustimmung des Bundesrats, eine Umschichtung der Stellen in den Haushalten müssten allerdings die Länder vornehmen. CHRISTIAN RATH