Rasselnde Kettenhunde

Der Waschbrettkopf-Prozess gegen Wiglaf Droste

BERLIN taz ■ Einer war gestern nicht erschienen: Der Kommandeur des Feldjägerbataillons 701 Leipzig kam nicht zum „Waschbrettkopf“-Prozess nach Berlin. Auf Beobachter wirkte dies wie das Eingeständnis, dass der Major seiner Klage gegen den „Wahrheit“-Autor Wiglaf Droste keine großen Chancen einräumte. Da hatte er nicht mit der Berliner Justiz gerechnet. In zweiter Instanz wurde Droste zu einem Strafbefehl von 2.100 Mark wegen ehrkränkender Beleidigung von Feldjägern verurteilt.

Vorausgegangen war ein Prozess, der zwischen staatstragender Sachlichkeit und verkatertem Kichern schwankte. Nach der Verlesung des Strafbefehls aus der ersten Instanz trat Droste-Anwalt Albrecht von Olenhuysin die Beweisaufnahme an, legte dem Gericht 42 Gutachten vor und verlas eine achtseitige Stellungnahme zu den Wörtern „Kettenhund“ und „Waschbrettkopf“. Das Gericht allerdings lehnte den Beweisantrag ab: Es brauche keine „so genannten Sachverständigen“. In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt denn auch, aufgrund „des persönlichen Eindrucks“, den er von Droste gewonnen hatte, die doppelte Strafsumme von 4.200 Mark. Der Verteidiger hingegen verlangte einen Freispruch. Die Richterin entschied jedoch anders. Das Schlusswort hatte Droste, der in einer flammende Rede „freundlich, aber nachdrücklich“ darauf hinwies, dass jemand, der sich beleidigt fühle, aber nicht mal erscheine, das Letzte sei. Beifall im Saal. mir