der prozess

Kampf um Anerkennung

Die Zeugen Jehovas versuchen seit zehn Jahren, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu werden – wie es derzeit dreißig andere Glaubensgemeinschaften in Deutschland schon sind. In zwei Instanzen hatten sie Erfolg, scheiterten jedoch 1997 beim Bundesverwaltungsgericht. Den Zeugen fehle die „unerlässliche Loyalität zum demokratischen Staat“, hieß es, weil sie nicht an politischen Wahlen teilnehmen. Im Grundgesetz wird derartige „Staatsloyalität“ von einer Religionsgemeinschaft allerdings nicht gefordert. Die Zeugen Jehovas haben daher Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die heute in Karlsruhe verhandelt wird. Der Sekte geht es nach eigenen Angaben vor allem um die gesellschaftliche Anerkennung. Mit dem Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind aber auch einige finanzielle Privilegien verbunden: etwa die Befreiung von Grunderwerbs- und Erbschaftssteuern.       chr