Der deutsche Pass hilft nicht

Für Menschen nichtdeutscher Herkunft ist es schwer, eine Wohnung zu finden, auch wenn sie gut verdienen oder bereits eingebürgert sind. Ausländerbeauftragte fordert Antidiskrimierungsgesetz

von JULIA NAUMANN

Auf dem Wohnungsmarkt sind Menschen nichtdeutscher Herkunft immer noch zweite Wahl. Der Ausländerbeauftragten des Senats, Barbara John (CDU), sind in diesem Jahr bereits 20 Fälle bekannt, bei denen AusländerInnen bei der Wohnungsvergabe diskriminiert wurden. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Mietervereins, Reiner Wild, geht von einer „sehr hohen Dunkelziffer“ aus.

Dass oft sogar ein deutscher Pass nicht hilft, hat Murat Tekin erfahren. Der 33-jährige Bankangestellte besichtigte Anfang September eine Wohnung in der Swinemünder Straße in Wedding. Außer ihm gab es noch einen anderen Bewerber, einen deutschen Rentner. Tekin half ihm beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars. „Dabei habe ich gesehen, dass er wesentlich weniger Geld als ich zur Verfügung hat“, sagte Tekin gegenüber der taz. Doch die Wohnung bekam er trotzdem nicht, obwohl die Maklerin betont hatte, dass ein gesichertes Einkommen das wichtigste Kriterium der Vergabe sei.

Als Tekin am nächsten Tag bei Rossner-Immobilien anrief, erfuhr er, dass der andere Bewerber die Wohnung erhalten hat. Die Begründung: „Der Hauseigentümer bevorzugt deutsche Bewerber.“ Dass Tekin seit 1993 eingebürgert ist, interessierte nicht. „Vom Namen her sind Sie ein Ausländer“, war die Antwort.

Rossner-Immoblien verwaltet in Berlin 800 Wohnungen. Bei 30 dieser Wohnungen würden die Hauseigentümer explizit nicht erlauben, dass sie von Ausländern oder Eingebürgerten bezogen werden, sagte ein Rossner-Mitarbeiter gegenüber der taz. Er als Dienstleister akzeptiere das. „Andere Vermieter wollen keine Lehrer oder keine Hunde.“

Es sei nur ein minimaler Prozentsatz, aber dennoch „gängige Praxis“ in Berlin, dass manche Hauseigentümer nur Deutsche deutscher Herkunft akzeptierten. Sie hätten Angst, dass durch die „andere Mentalität und die vielen Kinder“, der Hausfrieden gestört werde. Der Kaufwert eines Hauses sinke, wenn dort nur Ausländer lebten.

Die Ausländerbeauftragte hält den Umgang mit Tekin für „absolut unzulässig“, weil eine bestimmte Gruppe von Menschen pauschal abgelehnt werde. John beklagt, es gebe in Deutschland bisher keine Möglichkeiten, sich rechtlich dagegen zu wehren. Sie hofft auf eine schnelle Umsetzung EU-weiter Antidiskriminierungsrichtlinien. Doch das dauere noch mindestens zwei bis drei Jahre. Nur ein solches Gesetz würde juristische Mittel an die Hand geben, gegen diskriminierende Vermieter vorzugehen.

Auch einige städtische und private Wohnungsbaugesellschaften sind mittlerweile dazu übergegangen, in „sozial stark belasteten Gebieten“ deutsche Mieter zu bevorzugen.

So ist die Devise der Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land im Neuköllner Rollbergviertel, dass nicht mehr als 30 bis 35 Prozent der Mieter nichtdeutscher Herkunft sind. Von „Ausländerquoten“ möchte Geschäftsführer Günter Adam jedoch nicht sprechen. „Der soziale Status ist entscheidend, nicht die Nationalität.“ Christa Fluhr, Sprecherin des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) drückt sich etwas drastischer aus. Sie fordert eine „gute Durchmischung“. Dies müsse gerade in Gebieten geschehen, die „gekippt“ seien. Es sei sinnvoller, eine Wohnung kurzfristig leerstehen zu lassen und darauf zu warten, dass ein Deutscher dort einziehe.