Polizei in Not

■ Verwaltungsgericht verhandelt über Verbot von Faschomarsch im vorigen Jahr

Das Verwaltungsgericht Hamburg wird sich morgen in mündlicher Verhandlung mit dem Verbot des Neonaziaufmarsches vom 5. Juni vorigen Jahres gegen die Wehrmachtsausstellung befassen. Bei der sogenannten „Fortset-zungsfeststellungsklage“ der Rech-ten geht es um die Frage, ob das damals von der Polizei mit „polizeilichem Notstand“ begründete Marschverbot für Hamburg zu Recht ergangen ist.

Die Polizei hatte seinerzeit den vom Bundesvorsitzenden des Nationalen Hochschulbundes (NHB), Alexander von Webenau, angemeldeten Aufmarsch am Dammtor untersagt und alle Gegendemos verboten, weil die Ordnungsmacht gewalttätige Auseinanderndersetzungen mit antifaschistischen Demonstranten befürchtete. Die Hamburger Polizei sah sich aufgrund ihrer personellen Ausstattung nicht in der Lage, mit ein paar Hundertschaften aus benachbarten Bundesländern die prognostizierten Zusammenstöße zu vermeiden oder Unbeteilte in der City zu schützen. Größere Kontingente anderer Länderpolizei waren nicht zu bekommen, weil 13.000 PolizistInnen bei der Europarat-Tagung in Köln im Einsatz waren.

Das Verwaltungsgericht hatte im Eilverfahren das Aufmarschverbot zunächst aufgehoben und stationäre Kundgebungen und Gegendemos am Dammtor erlaubt, das Oberverwaltungsgericht dann wieder das generelle Demoverbot für Hamburg verhängt. Während die Neonaziszene nach Ludwigslust auswich, wo die 500 Rechten unbehelligt von der Polizei marschieren konnten, waren die 1500 in Hamburg verbiebenen Polizisten stundenland damit beschäftigt, Antifa-Ansammlungen aufzulösen, um dann am Mittag doch noch eine spontane Demo zuzulassen. pemü