Positiv wird teurer

In Großbritanien entscheidet künftig das Ergebnis von Gentests über die Höhe von Versicherungsprämien

DUBLIN taz ■ Die Londoner Regierung genehmigte am Freitag den Antrag von Versicherungsgesellschaften, Gentests zu benutzen, um Erbkrankheiten bei ihrer Kundschaft zu identifizieren. Die Versicherungen können bei einem positiven Ergebnis den Antrag auf Lebensversicherung ablehnen oder die Prämie erhöhen. Großbritannien ist damit das erste Land der Welt, das derart Gentests anwendet.

Die Genehmigung gilt zunächst nur für die Huntingtonsche Krankheit, doch die Versicherungen drängen darauf, die Gentests auf sechs weitere Krankheiten auszuweiten, darunter Brustkrebs und Alzheimer. Eine Sprecherin des Britischen Versicherungsverbands sagte, sie sehe keinen Grund, auf die Genehmigung der Regierung zu warten. „Es gibt kein Gesetz, dass uns verbietet, Gentests bei anderen Krankheiten zu nutzen.“ Falls die Aufsichtsbehörde sich am Ende für ein Verbot entscheide, werde man eben diejenigen Versicherungsnehmer entschädigen, die aufgrund der Tests höhere Prämien zahlen mussten.

Ausschusschef John Durant sagte, niemand könne gezwungen werden, sich einem Gentest zu unterziehen oder der Versicherung das Testergebnis mitzuteilen. Die Versicherungen haben künftig jedoch das Recht, bei Weigerung die Versicherung abzulehnen. Die neue Regelung sei für viele Versicherungsnehmer von Vorteil, behauptete Durant: „Viele Menschen, in deren Familien die Huntingtonsche Krankheit vorkommt, können so beweisen, dass sie Glück hatten, das Gen nicht geerbt haben.“

Sue Watkins vom Verband der Huntington-Kranken, erklärte, dass die Versicherungen in der Vergangenheit bereits Gentests verlangt haben, um die Versicherungsprämien festzulegen. „Bei Menschen mit einem 50 Prozent höheren Risiko wurde die Prämie verdreifacht“, sagte Watkins. Sie verlangt von der Regierung die Einrichtung eines Hilfsfonds für die Versicherung von Risikofällen. Der Verbraucherverband befürchtet, dass viele Menschen aus Familien mit Erbkrankheiten sich künftig gar nicht erst untersuchen lassen, weil sie Angst haben, dass es sie teuer zu stehen kommen könnte. „Wenn sie das Ergebnis nicht kennen“, so eine Sprecherin, „können sie es auch nicht in den Versicherungsantrag schreiben.“ RALF SOTSCHECK