Golfkriegssyndrom wird anerkannt

Nach einem mehrjährigen Streit können dänische erkrankte Soldaten jetzt auf Schadensersatz hoffen

KOPENHAGEN taz ■ Psychische wie körperliche Folgeschäden, welche Soldaten im Zusammenhang mit ihrem Einsatz im Golfkrieg von 1990 – 91 erlitten haben („Golfkriegssyndrom“), sind jetzt erstmals als erstattungsfähige Behinderungen eingestuft worden. Es sind dänische Soldaten, die nach fast zehnjährigem Kampf nunmehr erfolgreich waren. Das Golfkriegssyndrom lässt sich bei ihnen neben unterschiedlichen psychischen Leiden wie Müdigkeit und Schlafstörungen vor allem an Magen-Darm-Erkrankungen und Ekzem-Bildungen festmachen.

Offiziell ist deren genaue Ursache nach wie vor ungeklärt. Es stehen aber Waffen, Munition und Kampfstoffe im Verdacht, die entweder vom Irak oder von den USA und Großbritannien damals eingesetzt worden sind. Speziell richtet sich der Verdacht auf panzerbrechende Munition mit angereichertem Uran. Im Rahmen der von den USA geleiteten „Operation Wüstensturm“ hatten die Soldaten mehrerer beteiligter Truppeneinheiten nach ihrer Rückkehr über Symptome geklagt, welche sie auf den Golfkriegseinsatz zurückführten. So auch ein hoher Prozentsatz der 821 dänischen Soldaten, die dort eingesetzt waren: ein Viertel nach offiziellen Angaben, über 40 Prozent nach Untersuchungen, welche die Interessenvertretung der Heeressoldaten, die „Konstabel-og Korporalforening“, zusammengestellt hat.

Alle Forderungen nach genauerer Untersuchung der Ursachen dieser Gesundheitsbeeinträchtigungen ebenso wie Schadensersatzforderungen waren von der dänischen Regierung bislang abgewiesen worden, da angeblich kein Zusammenhang zwischen diesen Krankheiten und dem Kriegseinsatz nachweisbar sei. Nach starkem Druck seitens der Öffentlichkeit und der Interessenvertretung der Soldaten sowie unter Hinweis auf Meldungen über ähnliche Klagen von Soldaten anderer Länder und neuer Forschungserkenntnisse wurde diese Haltung in der vergangenen Woche revidiert.

In den ersten 13 Musterfällen hat das dänische Verteidigungsministerium nunmehr die Ermittlungen abgeschlossen. In diesen sehe man, so Peer Jørgensen, Bürochef des Verteidigungskommandos, „einen Zusammenhang zwischen Golfkriegseinsatz und Krankheiten der Golf-Veteranen“. Die weitere Behandlung wird nun der allgemeinen Arbeitsunfallversicherung überlassen, welche den genauen prozentualen Umfang der Behinderungen und Schäden feststellen und danach eine Schadensersatz- bzw. Rentenentscheidung treffen werde. Als mögliche Schadensersatzsumme bei einer fünfprozentigen Behinderung – dem Minimum, ab dem das Militär einen Arbeitsschaden ersetzen will – wurde von der Tageszeitung Berlingske Tidende ein Betrag von 20.000 bis 40.000 Mark errechnet. Nicht genau äußern will sich das dänische Verteidigungsministerium dazu, was diesen Meinungsumschwung des Militärs nach zehnjährigem Weigern bewirkt hat.

Dass Dänemark als erstes der am Kriegseinsatz beteiligten Länder nun offiziell der bisherigen geschlossenen Verteidigungslinie der alliierten Streitkräfte nicht mehr folgt, könnte breite Folgewirkungen haben. Die Soldaten anderer Länder können sich darauf berufen. In Frankreich wurde kürzlich eine parlamentarische Untersuchungskommission eingesetzt, die sich mit den Langzeitwirkungen des Golfkriegs bei Kriegsveteranen befassen soll.

REINHARD WOLFF