sanftes ruhekissen

Stadträte mit Pensionsanspruch

Herrscht beim Arbeitsamt jetzt Hochbetrieb? Keine Angst: Die elf Bezirksbürgermeister und Dutzende von Stadträten, die durch die Reform ihren Job verlieren, müssen um ihre Existenz nicht bangen. Die CDU hat für sie vorgesorgt: Auf Druck der Union wurde die Bezirksreform nicht schon mit der Wahl im Herbst 1999 vollzogen, sondern erst zum 1. Januar 2001. Das bescherte den Bezirken eine chaotische Übergangszeit – und jenen Stadträten, die ihr Amt nach der Bezirkswahl von 1992 antraten, den vollen Pensionsanspruch. Erst nach acht Jahren nämlich haben die Kommunalpolitiker Anspruch auf ein Ruhegehalt, das zwischen 35 und 75 Prozent der Dienstbezüge liegt. Für einen Stadtrat sind das im ungünstigsten Fall 4.040 Mark pro Monat, für einen Bürgermeister sogar 4.540 Mark – auf Lebenszeit, ganz unabhängig vom Alter des Frühpensionärs. Amtierte der Betreffende im Ostteil der Stadt, bekommt er rund 500 Mark weniger. Die Verschiebung der Bezirksreform hat den Lokalpolitikern ein kräftiges Plus beschert. Wären sie nach nur sieben Amtsjahren abgetreten, hätte ihnen nur ein einmaliges Übergangsgeld von vier Monatsgehältern zugestanden – knapp 40.000 Mark für Stadträte im Osten, rund 52.000 Mark für Bürgermeister aus den Westbezirken. RAB