Geheimnisverrat in Hessen

Regierung soll vertraulichen NPD-Verfassungsschutzbericht der „Welt“ gegeben haben

WIESBADEN taz/ap ■ Aus der hessischen CDU/FDP-Landesregierung sind offenbar streng vertrauliche Informationen des Verfassungsschutzes zum NPD-Verbotsantrag an die Zeitung Die Welt weitergegeben worden.

Wie gestern bestätigt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verletzung von Dienstgeheimnissen eingeleitet. Mit den Ermittlungen wurde das Bundeskriminalamt betraut. Die hessischen Grünen beantragten eine Sondersitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission.

Aus dem geheimen Bericht war am Donnerstag ausführlich in der Welt zitiert worden. Wie die Hessische Staatskanzlei gestern erklärte, hatten zu dem als „vertraulich, amtlich geheim zu halten“ eingestuften Papier alle Minister und Staatssekretäre Zugang. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es müsse „bis in die Regierungsleitung hinein ermittelt werden, wo die undichte Stelle sein könnte“.

Die Welt hatte geschrieben, Ministerpräsident Roland Koch (CDU) habe mit den Informationen aus dem Geheimbericht „im Wesentlichen“ seine ablehnende Haltung gegenüber einem Verbotsantrag gegen die NPD begründen wollen. „Es besteht das nicht geringe Risiko, dass ein solcher Antrag als unbegründet abgewiesen wird“, hätten die Verfassungsschützer konstatiert.

Die Verfassungsschützer fühlen sich jetzt düpiert. Denn der Leiter des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz hatte in den letzten Wochen genau Gegenteiliges erklärt. Die Welt, so ein verärgerter Sprecher des Verfassungsschutzamtes, habe nur wenige Auszüge aus dem Bericht zitiert. Oder lagen der Welt vielleicht nur Auszüge vor, die als Belege für den politischen Unwillen von Ministerpräsident Koch, einen Verbotsantrag mitzutragen, taugten? Sein Sprecher erklärte gestern, Koch habe „mit der Sache nichts zu tun“. Er sei im Gegenteil „außerordentlich verärgert über die Veröffentlichung in der Zeitung“. Der Justizminister und der Innenminister, so Metz, sollen „die Sache“ jetzt intern aufklären. KPK