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Zollvergehen in Polen

Wann immer ein in einem EU-Land zugelassenes Auto auf Polens Straßen unterwegs ist und der Fahrzeughalter selbst sitzt nicht am Steuer, schwebt das Damoklesschwert eines Verfahrens wegen illegaler Einfuhr über ihm. Warum? Weil sich strafbar macht, wer als Ausländer einer Polin oder einem Polen erlaubt, dort mit dem ausländischen Pkw herumzukutschieren. Wird der Fahrer von der Polizei bei einer Routinekontrolle erwischt – was kaum ausbleiben kann, seit die Ordnungshüter angehalten sind, jedes Fahrzeug mit ausländischem Nummernschild auf mögliche Zollvergehen zu überprüfen –, wird das Auto kassiert und ein Verfahren eröffnet. Auch Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind und nach polnischem Recht gar nicht umgemeldet werden können – womit sich das Zollvergehen umgehen ließe –, gelten als „Beweisstück“ und bleiben bis zur Klärung der Schuld des Halters als solches auf dem Zollhof. Tausenden Polen mit Wohnsitz in Deutschland und einem dort zugelassenen Pkw ist es seit Beginn des Jahres so ergangen. Die Zollhöfe von Stettin, Breslau und Posen sind überfüllt, die ermittelnden Staatsanwälte heillos überfordert, die „procedura“ schleppt sich dahin.