Schon zwei gegen die NPD

Nach der Regierung fordert auch der Bundesrat ein NPD-Verbot. Bundestag noch uneins

BERLIN taz ■ Als zweites Verfassungsorgan neben der Bundesregierung hat sich gestern der Bundesrat für einen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe ausgesprochen. Der Initiative Bayerns und Niedersachsens folgten jedoch erwartungsgemäß nicht alle Länder. Es handelt sich um den ersten derartigen Beschluss in der Geschichte der Länderkammer.

Die FDP hatte bereits zuvor in den von ihnen mitregierten Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz eine Stimmenthaltung durchgesetzt. Auch Berlin (CDU/SPD) und Saarland (CDU) stimmten dem Verbotsantrag nicht zu. In ihren Reden stellten die Ministerpräsidenten von Hessen und des Saarlands, Roland Koch und Peter Müller (beide CDU), die Gefahr eines Scheiterns vor dem Bundesverfassungsgericht heraus. Besser sei es, die geistig-politische Auseinandersetzung mit der NPD und dem Rechtsextremismus zu führen.

Die Ministerpräsidenten von Bayern und Niedersachsen, Edmund Stoiber (CSU) und Sigmar Gabriel (SPD), räumten in ihren Reden die Gefahr eines Scheiterns vor dem höchsten Gericht ein. Trotzdem sei der Schritt notwendig. „Wie kann der Staat Zivilcourage gegenüber Rabauken verlangen, wenn er selbst nicht in der Lage ist, ihnen das Handwerk zu legen?“, fragte Stoiber. Das Material beweise, dass sich die NPD antisemitisch, rassistisch und fremdenfeindlich äußere, den Parlamentarismus in Frage stelle und eine Ähnlichkeit mit dem Nationalsozialismus zeige. Gabriel wertete den Antrag als ein Zeichen für einen handlungsfähigen und wehrhaften Staat. Das Verbot bleibe ein Teil im Kampf gegen den Rechtsextremismus, so Gabriel.

Bundesinnenminister Otto Schily begrüßte den Beschluss des Bundesrates und gab der Hoffnung Ausdruck, dass auch der Bundestag als drittes Verfassungsorgan baldmöglichst eine Entscheidung zur NPD fällt. Ob und in welcher Form dies geschehen wird – über einen eigenen Beschluss oder den niedriger einzustufenden Entschließungsantrag – ist bislang offen. Der Meinungsbildungsprozess bei SPD und Grünen ist noch nicht abgeschlossen. Die Fraktionen der Koalition beauftragten den Innen- und Rechtsausschuss, das von Bund und Ländern zur Verfügung gestellte Geheimdossier auszuwerten. Danach soll das weitere Vorgehen beraten werden. SEVERIN WEILAND