Angst vor der Horde

Khaled Bensaha und Issaka Kaba überlebten die Hetzjagd. Kaba wurde erneut Opfer von Rechten, Bensaha nur widerwillig geduldet

BERLIN taz ■ Nein, das tun sie sich nicht noch einmal an. Nach Auskunft ihrer Anwältinnen werden Khaled Bensaha und Issaka Kaba nicht im Gericht sein, wenn heute endlich das Urteil im Gubener Hetzjagd-Prozess verkündet wird.

Während des Verfahrens haben die beiden Opfer der Hetzjagd als Zeugen ausgesagt, das reicht. „Es hat ihn sehr mitgenommen“, sagt die Anwältin des 18-jährigen Kaba, „dieser gesamten Horde gegenüberzusitzen“. Mit dieser „Horde“ meint sie wohl nicht nur die Angeklagten, sondern auch die Verteidiger. Denn bei seiner Vernehmung wurde Kaba dermaßen in die Mangel genommen, dass er weinend zusammenbrach. „Kannten Sie das Wort Hilfe?“, wollte ein Verteidiger wissen. Immer wieder wird Kaba vorgeworfen, er habe den blutenden Guendoul allein gelassen. Dabei ist längst bekannt, dass Kaba versuchte, Hilfe zu holen: „Mein Kollege Bein kaputt“, sagte er einem Taxifahrer und der Polizei. Doch für die Polizei ist er der „Schwarze mit der Machete“, der deutsche Jugendliche angegriffen haben soll. Bis zum Nachmittag wird er festgehalten, stundenlang gefesselt. Als sich Kabas Unschuld herausstellt und Guendouls Tod bekannt wird, sagt ein Beamter: „Ach, das wollten Sie uns sagen? Der ist leider tot.“

Die einzige Unterstützung, die die beiden Asylbewerber vom Staat bekamen: Sie mussten nicht länger in Guben bleiben und wurden nach Potsdam verlegt. Doch dort ging der Alptraum weiter: Ende 1999 wird Kaba in einer Straßenbahn von zwei Glatzköpfen beschimpft und geschlagen. Anders als in Guben wird ihm diesmal geholfen, die Täter werden verurteilt. Kaba bekam inzwischen eine vorläufige Arbeitserlaubnis und einen Job als Küchenhilfe. Er würde gern in Deutschland bleiben, hat aber nur eine Duldung.

Der Fall des 28-jährigen Khaled Bensaha sorgte im vergangenen Sommer für Schlagzeilen: Zwischen Bundestagspräsident Thierse und Brandenburgs Innenminister Schönbohm kam es zu einem heftigen Streit über die Behandlung des Algeriers durch die Behörden. Inzwischen hat er eine Aufenthaltsbefugnis für zwei Jahre erhalten. Aber die Erlebnisse von Guben hat Bensaha bis heute nicht verarbeitet. „Es gibt keinen einzigen Tag“, sagt seine Anwältin, „an dem er nicht daran denkt.“ LKW