18 Monate für Körperverletzung

■ Urteil nach Messerstecherei im Knast / Hintergründe ungeklärt

Klar war am Ende der Verhandlung nur, dass eigentlich nichts klar war – bis auf die Verletzungen, die Oliver Ö. im Zuge einer Messerstecherei in der JVA Oslebshausen vor rund zwei Jahren erlitten hatte.

Im Prozess um die Körperverletzung, der wie berichtet am Dienstag vergangener Woche begonnen hatte, wurde gestern das Urteil gesprochen. Trotz voneinander abweichender Zeugenaussagen und erheblichen Ungereimtheiten in der Darstellung des Nebenklägers Oliver Ö. verurteilte das Gericht den Angeklagten Miftah K. zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Es entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gegeben sah. Der Einsatz einer Stichwaffe – Art und Herkunft konnten nicht geklärt werden – sei trotz der Notwehrsituation nicht zu rechtfertigen, begründete der Richter das Strafmaß.

K.s Verteidiger nannte die Hintergründe der Auseinandersetzung im Knast ein „weites Feld“. Zuvor waren im Gerichtssaal mutmaßliche Drogengeschäfte zur Sprache gekommen, die in der Verhandlung jedoch nicht weiter verfolgt wurden. Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert, weil die Umstände der Tat nicht ausreichend geklärt worden seien.

Zwar wurde K., dem Ö. während des Kampfes Nase und Jochbein brach, zugute gehalten, dass er Ö. nicht habe „abstechen“ wollen und in Untersuchungshaft außerdem unter erschwerten Haftbedingungen litt. So war seinem Wunsch nach medizinischer Versorgung seiner Brüche erst nach sieben Wochen entsprochen worden. Zu seinen Lasten zählte jedoch, dass er bereits mehrfach einschlägig verurteilt worden ist. Trotz der jetzt erfolgten weiteren Strafe muss der gebürtige Libanese aber nicht zurück in die JVA: Sein Anwalt legte Berufung gegen das Urteil ein, so dass K. gleich in Abschiebehaft kam. Ihm wurde so eine Rückkehr in die JVA erspart, vor der er wegen anonymen Drohungen Angst hatte.

Kirstin Gerhold