Gericht verbietet taz-„tagesschau“

BERLIN dpa/taz ■ Die „tagesschau“ bleibt verboten. Im Rechtsstreit des Norddeutschen Rundfunks (NDR) gegen die taz um den Kolumnentitel „tagesschau“ hat das Landgericht Hamburg gestern die taz zur Unterlassung der Nutzung verurteilt.

Der Sender hatte im Oktober gegen die taz geklagt, da er eine „Verwässerung“ der Marke sowie eine „mittelbare Verwechslungsgefahr“ seiner Fernsehnachrichtensendung mit der satirischen Rubrik befürchtete, die die ultimative Absurdität der Welt auf ihren aktuellen Punkt bringen soll. Seit den ersten angedrohten rechtlichen Schritten im April dieses Jahres lief die (derzeit vom „taz muss sein“-Kasten verdrängte) Rubrik täglich auf der Seite 1 der taz unter dem vorläufigen Titel „verboten“.

„Die ‚Tagesschau‘ ist so einmalig, daraus ergibt sich ein Anspruch, geschützt zu werden“, sagte der Richter gestern der Deutschen Presseagentur und gab dem Norddeutschen Rundfunk Recht, der durch jeden „Missbrauch“ des Nachrichtentitels „Tagesschau“ einen Schaden für den gesamten Sender befürchtet hatte. Im Falle einer Zuwiderhandlung muss die taz ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Mark zahlen. vw