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Der Kuchen ist noch heiß

Streit um den Berliner Stromversorger Bewag: Berliner Landgericht bestätigt, dass Eon nicht an HEW verkaufen darf. Aufteilung des ostdeutschen Marktes weiter unklar

BERLIN taz ■ Vier Monate ist der Streit um die Neuordnung des Deutschen Strommarktes jetzt alt – seit gestern ist er um ein Gerichtsurteil reicher: Anteilseigner Southern Energy behält weiterhin die Kontrolle über den Berliner Energieversorger Bewag. In mündlicher Verhandlung erklärte das Landgericht Berlin, der deutsche Konzern Eon dürfe seine 49-prozentige Bewag-Beteiligung nicht – wie vor vier Monaten verkündet – den Hamburgischen Electricitäts-Werken (HEW) verkaufen. Miteigentümer Southern Energy hatte gegen diesen Plan eine Einstweilige Verfügung erwirkt, deren Bestand gestern bestätigt wurde. Im Bewag-Streit geht es um mehr als Unternehmensanteile. Die Fusion von Veba und Viag zu Eon war von der europäischen Kartellrechtsbehörde nur unter der Auflage genehmigt worden, dass die Beteiligungen an der Veag und der Bewag verkauft würden. Dadurch wurde praktisch ein Teil des deutschen Strommarktes, europaweit der wichtigste, neu ausgeschrieben.

Dieser Teil – der ostdeutsche – gilt als Schlüssel und Sprungbrett nach Osteuropa. Nach den Terminvorgaben der Kartellrechtler muss der Verkauf am 13. Dezember abgeschlossen werden. Mit dem gestrigen Urteil scheint klar: Dieser Zeitplan ist nicht mehr zu halten. Nach den Plänen der HEW und deren schwedischem Mutterkonzern Vattenfall sollte die Bewag Kern des neuen Nordost-Versorgers sein, unter dessen Dach Veag, Mibrag und Laubag operieren. Ähnliche Pläne verfolgt Southern. Aber die Amerikaner gelten als nicht potent genug, die hoch verschuldete Veag zu übernehmen. Sollte es am 13. Dezember keinen verbindlichen Käufer geben, übernimmt ein Treuhänder den Verkauf. Der hat dann ein Vierteljahr Zeit, den Deal neu einzufädeln. NICK REIMER

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