Miethai
: Leises Rieseln

Wer den Schnee räumen muss  ■ Von Christine Kiene

Bislang besteht wenig Hoffnung auf eine weiße Weihnacht. Falls wir in diesem Winter noch Schnee erleben, ist es jedoch gut zu wissen, ob MieterIn Schneefegen muss oder nicht.

Die Pflicht, der Schnee- und Eisbeseitigung des Bürgersteiges, des Hauseinganges und des Weges zu den Mülltonnen liegt grundsätzlich bei den VermieterInnen. In den üblichen Hamburger Mietverträgen ist jedoch diese Pflicht auf die MieterIn abgewälzt. Es reicht auch aus, wenn die Pflicht des Schneefegens in der Hausordnung auf die MieterIn übertragen wird, sofern die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist.

Die MieterIn ist in der Regel verpflichtet, zu den üblichen Verkehrszeiten, das heißt werktags von 8.30 Uhr bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9.30 Uhr morgens bis 20 Uhr abends den Gehweg in ausreichender Breite (mindestens 1 Meter) von Schnee und Eis zu räumen. Der Schnee muss nach Beendigung des Schneefalls geräumt werden. Bei Dauerschneefall muss morgens gefegt werden und dieses im Laufe des Tages wiederholt werden. Bei Glatteis muss sofort nach dessen Eintritt gestreut werden. Das Streuen mit Salz ist jedoch verboten. Geeignet sind Asche, Sand oder ein Granulat. Die Kosten für das Streumaterial und die erforderlichen Arbeitsgeräte muss die MieterIn tragen, sofern dies im Mietvertrag extra geregelt ist.

Wenn die MieterIn infolge von Alter oder Krankheit auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, das Schneefegen durchzuführen, so geht nach Hamburger Rechtsprechung (LG Hamburg, WM 1989, 622) diese Pflicht wieder auf den Vermieter über. Die MieterIn ist dann nicht verpflichtet, Ersatz für das Schneefegen zu organisieren. Nicht befreit von dieser Verpflichtung wird die MieterIn allerdings bei Urlaubsabwesenheit.

Wenn die MieterIn ihre Verpflichtung zur Schneebeseitigung vernachlässigt hat und Schaden entsteht, muss unter Umständen Schadenersatz oder Bußgeld geleistet werden. Im Zweifel ist es daher besser, lieber einmal mehr zu fegen.

Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern,Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40