Ettappensieg für Zeugen Jehovas

Bundesverfassungsgericht: Anerkannte Glaubensgemeinschaft muss nicht loyal zum Staat stehen

FREIBURG taz ■ „Wir gehen fröhlich aus dem Gerichtssaal“, freute sich gestern Gajus Glockenthin, der Justiziar der Zeugen Jehovas. Das Bundesverfassungsgericht hatte gerade eine Verfassungsbeschwerde der Sekte positiv beschieden. Eine Anerkennung der Zeugen Jehovas als öffentlich-rechtliche Körperschaft ist damit in sichtbare Nähe gerückt. Neben den beiden christlichen Großkirchen haben rund 30 andere Gruppierungen von den Mormonen bis zu den Altkatholiken bereits diesen Status.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte gestern in einem einstimmigen Urteil, dass eine besondere Nähe zum Staat nicht erforderlich ist, wenn eine Religionsgemeinschaft mit Privilegien ausgestattet werden will. Dass die Zeugen Jehovas nicht wählen gehen, könne allein eine Ablehnung nicht tragen. Karlsruhe hob damit ein anders lautendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1997 auf und wies das Verfahren an das Berliner Gericht zurück. Dort muss nun noch die „Rechtstreue“ der Zeugen Jehovas geprüft werden, insbesondere ihre Haltung zur Kindeserziehung und gegenüber aussteigewilligen Mitgliedern. Beide Fragen waren im bisherigen Verfahren offen geblieben (Az.: 2 BvR 1500/97). CHR

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