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Eine schöne Bescherung

Völlig überraschend bietet die Telekom ihren Konkurrenten auf dem Markt für Internetzugänge schon jetzt eine Großhandels-Pauschale an. Leider ist das Weihnachtsgeschenk von Ron Sommer viel zu teuer geworden – für Provider wie für Endkunden

von NIKLAUS HABLÜTZEL

Eben noch hatte Ron Sommer gar nicht weihnachtliche Töne angeschlagen. Weil die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ihn dazu verdonnerte, allen Anbieteren von Internetzugängern die Nutzung der Telekom-Leitungen zu Pauschalpreisen zu erlauben, drohte der Chef des Staatsunternehmes rechtliche und politische Schritte an. Durchaus nicht ohne Erfolg: Umgehend veröffentlichte der in der SPD-Bundestagsfraktion dafür zutändige Abgeordnete Klaus Barthel ein Thesenpapier, das ein Ende der Liberalisierungspolitik der Bonner Behörde fordert. Kurz zuvor hatte deren Leiter, Klaus-Dieter Scheurle, seinen Abschied zum Jahreswechsel angekündigt.

Ermutigt durch solche Signale, schien Ron Sommer der nächste Schachzug im Kampf um seine Monopolpreise geraten. Völlig überraschend gab die Telekom vergangenen Donnerstag bekannt, Internetprovider könnten ab sofort ISDN-Datenleitungen zum Pauschalpreis anmieten. Ein sogenannter „Primär-Multiplexanschluss“ für jeweils 30 Datenkanäle soll danach 4.800 Mark im Monat kosten.

Das sei ein „international wettbewerbsfähiges Niveau“, ließ der Telekom-Sprecher verlauten. Aber was zunächst wie ein Weihnachtsgeschenk aussah, löste noch am selben Tag harsche Kritik aus. Internetanbieter, die sich auf dieses Angebot einließen, müssten ihren Kunden für die Nutzung eines einzigen ISDN-Kanals eine Monatsgebühr von etwa 160 Mark berechnen, jedefalls dann, wenn sie einen leistungsfähigen, jederzeit zugänglichen Internetanschluss gewährleisten wollen. Billiger würde die Pseudopauschale lediglich dann, wenn sich mehrere Einzelkunden einen Telekom-Großhandelskanal teilten.

Der Preis für eine echte „Flatrate“ läge damit weit über der von der Telekom-Tochter T-Online gewährten Endkundenpauschale von 79 Mark. Kaum verwunderlich, dass T-Online für dieses Angebot kaum noch wirbt. Falls die Großhandelspauschale des Mutterkonzerns seriös ist, bestätigt sie den immer wieder geäßerten Verdacht einer – von der Regulierungsbehörde verbotenen – Quersubventionierung der Internettochter. Aber selbst dann, wenn es bei der T-Online-Privatpauschale bliebe, hätte die Konkurrenz mit der ihr gewährten Pauschale kaum Chancen, denn seit langem steht fest, dass erst eine Flatrate von etwa 50 Mark für die breite Masse der Privatsurfer attraktiv ist. Der Sprecher des T-Online-Konkurrenten AOL argwöhnte daher, die Telekom wolle lediglich ihre „monopolistisch geprägte Marktposition“ zementieren und sei mit ihrem Angebot an die Konkurrenz „auf halbem Wege“ stehen geblieben.

Doch nicht der Preis allein erregte Anstoß. Jürgen Grützner, Sprecher des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten, erkannte einen – für Laien nicht sofort verständlichen – technischen Pferdefuß des Angebots. Nach den bisherigen Ankündigungen können die Großhandelskunden den Pauschaltarif nämlich nur in Anspruch nehmen, wenn sie sich an die rund 1.600 „Teilnehmervermittlungsstellen“ der Telekom anschließen. Die Folge wäre, erläutert Grützner, ein viel zu engmaschiges, parallelles Leitungsnetz, das die Provider auf eigene Rechnung betreiben müssten und das daher die Kosten zusätzlich in die Höhe triebe. „Angemessen“ und von der Regulierungsbehöre auch bereits als mögliche, wettbewerbsfähige Richtgröße genannt, wären etwa „475 Knotenpunkte“, von denen aus die Großhandelspauschale berechnet werden sollte.

Anfang dieser Woche hat die Telekom ihr Angebotspaket offiziell bei der Regulierungsbehörde abgegen. Ein Stellungnahme sei aber erst möglich, wenn „konkrete Preise“ mit den Telekom-Konkurrenten ausgehandelt worden sind, sagte Behördensprecher. Offenbar soll der missliebige Liberalisierer Klaus-Dieter Scheurle dazu nichts mehr sagen. niklaus@taz.de

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