Grüne: Homos schützen

■ Verfassung soll Diskriminierungsverbot bekommen

Die Bremer Grünen fordern, ein Diskriminierungsverbot wegen sexueller Orientierung in die Bremer Verfassung aufzunehmen. Sie haben einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht und argumentieren mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union, die vor zwei Wochen beim EU-Gipfel in Nizza verabschiedet wurde. Hier heißt es: „Diskriminierungen insbesondere wegen (...) der sexuellen Ausrichtung sind verboten.“

Der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Hermann Kuhn nannte die Bremer Gesetzesänderung überflüssig: „Das Land muss sich endlich seiner Verantwortung gegenüber homosexuellen Bürgern stellen und in der Landesverfassung ausdrücklich jeder Diskriminierung von Schwulen und Lesben entgegentreten.“

Kuhn erinnerte daran, dass die Grünen bereits bei einer Verfassungsveränderung vor drei Jahren ein Diskriminierungsverbot wegen sexueller Orientierung mit aufnehmen wollten.

Angesichts der Grundrechtecharta der Europäischen Union, dem Lebenspartnerschaftsgesetz der rot-grünen Bundesregierung sowie der Bundestagserklärung, die die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen rehabilitierte, erklärte Kuhn gestern: „Ich hoffe, dass die Uhren gerade bei den Bremer Christdemokraten nicht stehen geblieben sind und sie die Verfassungsänderung nicht länger blockieren.“ sgi