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Vera Stein: Klage abgewiesen

■ Zwei Jahre in Psychiatrie sind laut Gericht o.k.

Klage abgewiesen. Sieg für die Dr. Heines-Klinik. Eine Minute dauerte gestern die Urteilsverkündung vorm Oberlandesgericht im Fall der Vera Stein (Name von der Redaktion geändert), die Ende der 70-er Jahre in der Dr.Heines-Klinik festgehalten und auf Hebephrenie – eine Form der Schizophrenie – behandelt wurde. Das Landgericht hatte das Festhalten der damals bereits Volljährigen in Dr. Heines-Klinik für rechtswidrig erklärt, der heute 42-Jährigen Anspruch auf Rente und Schmerzensgeld bescheinigt. Dieses Urteil wurde gestern endgültig kassiert. Dem vorangegangen war der Auftritt eines Psychiatrie-Professors aus Münster, der der Dr. Heines-Klinik eine Behandlung zwar nicht nach damals aktuellem Forschungsstand, jedoch nach bestem Wissen bescheinigt hatte. Psychiatrie in den 70-ern „war halt so“, so der Gutachter im letzten Prozesstermin vor einigen Wochen, bei dem (wir berichteten) sich bereits der Ausgang des Verfahrens abgezeichnet hatte. Steins Anwältinnen hatten vor dem heutigen Urteil weitere Gutachten eingereicht, die bestätigten, dass der damals noch unter den Folgen einer Kinderlähmung leidenden Vera Stein keine Psychopharmaka hätten verabreicht werden dürfen. Heute sitzt sie im Rollstuhl, hat ständig Schmerzen: laut Gutachten der Seite Steins Folgen der Medikamente – laut Gerichtsgutachter psychosomatisch begründet. Vera Stein wird gegen das Urteil Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen. sgi

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