KEINE ANKLAGE GEGEN MILOŠEVIĆ VOR UNO-KRIEGSVERBRECHERTRIBUNAL
: Verdrängte Kumpanei

Serbiens neuer Regierungschef Djindjić und Jugoslawiens Präsident Koštunica sind in allen wesentlichen Fragen uneins, konstatieren fast sämtliche Beobachter der politischen Szene in Belgrad. Einigkeit besteht nur in einem Punkt: Exdiktator Milošević soll zwar vor einem serbischen Gericht angeklagt werden wegen Wahlbetrug, Unterschlagung von Volksvermögen und Mordbefehlen gegen innenpolitische Gegner. Aber eine Auslieferung an das UNO-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag schließen Djindjić und Koštunica aus.

Für einen politischen Neuanfang in Serbien ist jedoch die strafrechtliche Aufarbeitung der schweren Menschenrechtsverstöße und Kriegsverbrechen der letzten zehn Jahre in Kroatien, Bosnien und Kosovo unverzichtbar. Koštunica und Djindjić vertrauen darauf, dass die fünf für die internationale Balkanpolitik relevanten Staaten der ehemaligen Kontaktgruppe dessen Auslieferung nach Den Haag jetzt ebenso wenig ernsthaft verlangen wie in den zweieinhalb Monaten seit dem Sturz Milošević’. Beide Politiker erwarten weder Forderungen für die bereits erfolgte schnelle Wiederaufnahme Jugoslawiens in die UNO, OSZE und andere multilaterale Institutionen – noch für die künftige Wirtschaftshilfe. Dieses Kalkül dürfte aufgehen. In Washington, London, Paris und Berlin gibt es – trotz zeitweise anders lautender Bekundungen – kein ernsthaftes Interesse an einem Auftritt Milošević’ vor dem UNO-Tribunal. Moskau hat dieses Interesse nicht einmal geheuchelt.

Dem Tribunal liegt zwar seit vielen Jahren erdrückendes Beweismaterial vor, dass die Hauptverantwortung von Milošević für die Verbrechen in den Kriegen Serbiens gegen Kroatien und Bosnien belegt. Doch das Tribunal durfte bis heute keine Anklage gegen Milošević erheben. Denn in einem Verfahren gegen Milošević müssten die fünf Kontaktgruppenstaaten befürchten, dass ihre bis heute geheimen Absprachen und ihre zeitweise Kumpanei mit Serbiens Exdiktator (zum Beispiel bei der Vertreibung zehntausender Muslime aus den UNO-Schutzzonen Srebrenica und Žepa im Juli 1995) vor der Welt ausgebreitet würden.

Und: Die vom Tribunal im Mai 1999 erhobene Anklage gegen Milošević wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen im Kosovo steht nach Ansicht mancher Völkerrechtler auf so wackeligen Füßen, dass eine Verurteilung des Angeklagten nicht einmal sicher ist. ANDREAS ZUMACH