Geldstrafe für Yeboah

Der Fußballstar wird wegen Steuerhinterziehung zu 360.000 Mark Geldstrafe verurteilt

FRANKFURT dpa ■ Antony Yeboah, der ehemalige Torjäger des Fußballbundesligisten Eintracht Frankfurt, ist gestern wegen Steuerhinterziehung zu 360.000 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Fünf Monate nach Prozessbeginn trennten die Richter des Landgerichts Frankfurt am Main das Verfahren gegen Yeboah ab. Der Prozess gegen den ehemaligen Vizepräsidenten von Eintracht Frankfurt, Bernd Hölzenbein, gegen Exschatzmeister Wolfgang Knispel sowie Yeboahs früheren Berater Johannes van Berg wird nächste Woche fortgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte allen vier Angeklagten vorgeworfen, 1993 insgesamt 2,3 Millionen Mark am Finanzamt vorbeigemogelt zu haben, indem der Verein mit Yeboah einen Scheinvertrag über dessen Werberechte abgeschlossen habe. Dabei seien dem Staat 1,2 Millionen Mark an Steuern entgangen. Mit ihrem Urteil waren die Richter nicht dem Staatsanwalt gefolgt, der 16 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 300.000 Mark als Bewährungsauflage für Yeboah beantragt hatte. Der Rechtsanwalt des ehemaligen Eintracht-Torjägers, Thomas Krupper, hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Seiner Argumentation zufolge hatte Yeboah die Summe für seine Werberechte als Arbeitnehmer erhalten. Deshalb hätte der Verein die Steuern abführen müssen, nicht er selbst.

Das Verfahren gegen Yeboah war abgetrennt worden, weil es nach den Worten der Richter entscheidungsreif war. Dagegen sei es im Prozess gegen Knispel, Hölzenbein und van Berg noch notwendig, weitere Zeugen zu hören. Der Prozess wird am 15. Januar fortgesetzt und soll noch im Januar beendet werden.