Afghane ist schon 16

Mutmaßlicher Mittäter am Dreifachmord in der Silvesternacht ist nach medizinischem Gutachten schon strafmündig. Seit gestern sitzt er in U-Haft

von JULIA NAUMANN

Der mutmaßliche Mittäter am Dreifachmord in der Silvesternacht ist nicht, wie zunächst angenommen, erst 13, sondern zwischen 16 und 17 Jahre alt. Das hat ein vorläufiges gerichtsmedizinisches Gutachten ergeben.

Nach Angaben einer Justizsprecherin wurde Magid Z. gestern dem Haftrichter vorgeführt. Da er jetzt als strafmündig gilt, kann er vor Gericht gestellt werden. Dem afghanischen Asylbewerber wird vorgeworfen, gemeinsam mit dem bereits in Untersuchungshaft befindlichen 28-jährigen Badshah Z. in der Nacht zum 1. Januar drei Personen, eine Frau und zwei Männer – ebenfalls afghanische Staatsangehörige – in einer Neuköllner Wohnung getötet zu haben.

Magid Z. hatte nach seiner Festnahme angegeben, dass er erst 13 Jahre und somit strafunmündig sei. Er wurde vorübergehend in einer Kinderklinik untergebracht und befindet sich jetzt in einer Jugendstrafanstalt.

Das medizinische Gutachten besteht aus drei Teilen: Nach Angaben von Walter Reisinger, stellvertretendem Direktor des Instituts für Röntgendiagnostik an der Charité, wird das Gebiss untersucht und die Handwurzel geröntgt. Ein Gerichtsmediziner begutachtet zusätzlich den Körper des Jugendlichen, prüft die Stimme und die Entwicklung des Geschlechts.

Die Altersfeststellung war in der Vergangeheit immer wieder in die Kritik geraten. Experten bemängelten, dass sich die für die Skelettreifebestimmungen verwendeten Tabellen auf Untersuchungen mitteleuropäischer und nordamerikanischer Mittelstandskinder beziehen. Sie seien auf Kinder aus anderen Gegenden nicht anwendbar. Deshalb könnten die Ergebnisse der Untersuchungen um plus/minus zwei Jahre variieren. Der letzte spektakuläre Fall war der des bosnischen „Klaukinds“ Jasmin O. vor zwei Jahren, der auch angebenen hatte, erst 13 zu sein.

Reisinger, der Jasmin O. und Magid Z. für die Gutachten geröngt hat, betonte gestern, dass die einzelnen Befunde der Altersfeststellung allein tatsächlich keine Aussagekraft hätten. Alle drei Maßnahmen zusammen ergäben jedoch ein exaktes Bild. In den vergangenen Monaten habe er nach Altersfeststellungen einige Male von Polizei oder Justiz das tatsächliche Geburtsdatum mitgeteilt bekommen – etwa wenn im Nachhinein die Geburtsurkunde auftauchte. „Das Geburtsdatum unterschied sich zum Großteil nur einige Monate von dem Ergebnis der Altersfeststellung.“