Mahler ausgrenzen

Die Vereinigung der Strafverteidiger will den zur NPD abgewanderten Anwalt Horst Mahler ausschließen

Dem vom links- zum rechtsextremen Lager gewechselten Anwalt Horst Mahler droht der Ausschluss aus der Vereinigung Berliner Strafverteidiger. Auf der nächsten Mitgliederversammlung am 19. Januar soll ein entsprechender Antrag gestellt werden. Bisher hat Mahler, der die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten wird, wenn der Antrag auf Verbot der Partei verhandelt wird, auf eine schriftliche Aufforderung, selbst auszutreten, nicht reagiert.

Beantragt hat den Ausschluss Anwalt Hans-Joachim Ehrig, unter dessen Vorsitz sich die 400 Mitglieder zählende Vereinigung vor Jahren für die Wiederzulassung Mahlers zur Anwaltschaft eingesetzt hatte, nachdem diese dem ehemaligen RAF-Mitglied entzogen worden war. Ehrig begründet seinen Antrag mit „grundgesetz- und satzungswidrigen Forderungen“ Mahlers, die „auf die Abschaffung der Strafverteidigung und der Unschuldsvermutung hinauslaufen“. In einem Aufruf im Herbst 2000 hat sich Mahler für Ausnahmegerichte, standrechtliche Erschießungen und die Todesstrafe ausgesprochen. Ehrig betont in seinem Antrag, dass er in seiner 15-jährigen Vorstandsarbeit stets eine „weltanschauliche Breite der Mitgliedschaft als Stärke betont“ habe. Doch weil bei Mahler der „Grundkonsens über eine rechtsstaatliche Strafverteidigung offensichtlich nicht mehr besteht“, würde die Vereinigung bei ihrem 50-jährigen Jubiläum im April unglaubwürdig wirken, wenn sie Mahler noch als Mitglied dulde.

Rechtsanwalt Volker Ratzmann vom Vorstand sagte gestern der taz, dass der gesamte Vorstand hinter dem Antrag stehe. Im vergangenen Sommer, als Mahler in seinem Wohnort Kleinmachnow Postwurfsendungen verteilte, wurde er in einer Zeitung mit den Worten zitiert: „Wenn man versucht, mich auszugrenzen, wehre ich mich.“ Es ist deshalb anzunehmen, dass er auf der nicht öffentlichen Mitgliederversammlung erscheinen wird.B. BOLLWAHN DE PAEZ CASANOVA