Hauch von Korruption

■ Ex-Oberbaudirektor Kossak angeklagt

Ein Nachbar des Grundstücks Schöne Aussicht 29/30 an der Außenalster hatte es geahnt. Für seine Äußerung: „Da muss Geld unterm Tisch geflossen sein“ handelte er sich 1997 noch eine Verleumdungsklage des Unternehmers Kai Wünsche ein. Doch 1999 erhärtete sich der Verdacht, dass beim Bau der zwei dreistöckigen Villen in Sahnelage nahe dem Gästehauses des Hamburger Senats durch Wünsche Bestechungsgeld im Spiel war. Die Staatsanwaltschaft hat zumindest nun Anklage gegen Wünsche und Hamburgs ehemaligen Oberbaudirektor Egbert Kossak wegen des Verdachts der Bestechung und Bestechlichkeit erhoben.

Nach fast zweijährigen Ermittlungen ist sich die Anklagebehörde sicher, dass Wünsche an den heute 64jährigen Kossak 200.000 Mark dafür gezahlt hat, dass die Stadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Denn das umstrittene Bauvorhaben des Münchner Architektenbüros Hilmer und Sattler widersprach den Vorschriften, weil es bei weitem die zulässigen Baugrenzen überschritt. Wünsche erhielt von den Behörden trotzdem eine Befreiung.

Die Anklage stützt sich auf die Angaben des Ex-Geschäftsführers von Wünsches Baufirma IKH, der bei der angeblichen Übergabe eines braunen Briefumschlages mit dem Schmiergeld in der Stadtentwicklungsbehörde dabei gewesen sein will. Nach Vorermittlungen beschlagnahmten im April 1999 Fahnder des Dezernats Interne Ermittlungen bei einer Razzia in Privat- und Büroräumen von Kossak und Wünsche weiteres Beweismaterial.

Kossak bestreitet alle Vorwürfe: „Ich habe keine einzige Mark jemals überhaupt von irgendjemandem und schon gar nicht von Herrn Wünsche erhalten.“ Auch Wünsche weist den Inhalt der Anklage als „an den Haaren herbeigezogen“ zurück. Er hält den Vorgang für den „Racheakt“ des Ex-Geschäftsführers, den er 1997 „wegen schwerer Verfehlungen fristlos entlassen“ habe.

Für Kossaks Anwalt Johann Schwenn bewegt sich die Anklage auf dünnem Eis: „Die Durchsuchung von Wohnungen und Büros hat keine Anhaltspunkte gebracht.“ Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Rüdiger Bagger, sagt nur: „Das Landgericht hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.“ Das Strafmaß für Korruptionsdelikte liegt bei bis zu fünf Jahren Knast. Kai von Appen