Und die Vermieter sollen rennen ...

■ Das Meldegesetz in Bremen wird refomiert / Statt einfacher Online-Anmeldung sollen die Vermieter in Zukunft selbst kontrollieren, ob sich ihre Mieter wirklich angemeldet haben

Es ist so weit: Zwar wurde bereits seit mehreren Jahren eine Novellierung des Bremischen Meldegesetzes verschlafen. Aber jetzt liegt immerhin ein erster Gesetzentwurf vor. Ziel war es vor allem die An- und Abmeldung beim Umzug zu erleichtern. Als multimediales Vorzeigeprojekt sollte die einfache Ummeldung per Internet ermöglicht werden. Der dafür lästige Schriftwechsel mit dem Vermieter, der offiziell Ein- oder Auszug per Unterschrift bestätigen muss, sollte ganz wegfallen – hofften zumindest SPD und Grüne.

Doch der Gesetzentwurf aus dem CDU-geführten Innenressort sieht bisher anders aus: Statt der schriftlichen Bestätigung soll sich der Wohnungsgeber in Zukunft selbst „durch Einsicht in die amtliche Meldebestätigung davon überzeugen, dass sich der Meldepflichtige an- oder abgemeldet hat“. Legt der Neumieter innerhalb von drei Wochen unrichtige Angaben oder gar keine Meldebestätigung beim Vermieter vor, so hat der Vermieter dies „unverzüglich“ bei der Meldebehörde anzuzeigen.

Eine „deutliche Verschlechterung“ nennt der innenpolitische Sprecher der SPD, Hermann Kleen, die Pläne von Innensenator Bernt Schulte (CDU). Matthias Güldner von den Grünen sieht damit die Vermieter gar zu „Hilfspolizisten“ instrumentalisiert, die hinter ihren Mietern herschnüffeln sollen. Und selbst Haus und Grund, die Vertretung der Hauseigentümer und damit klassischer CDU-Klientel, protestiert: „Womöglich bekommt der Vermieter noch ein Ordnungsverfahren an den Hals, wenn er das vergisst“, stöhnt Geschäftsführer Bernd Richter.

Nicht zuletzt melden vor allem die Datenschützer gleich in mehreren Punkten „gravierende Bedenken“ an: Zum einen würden damit dem Vermieter Daten preisgegeben, die ihn überhaupt nichts angingen. Zum anderen erscheine der Mieter in diesem Entwurf offenbar weniger vertrauenswürdig als die Hauseigentümer, wenn Letzteren eine Kontrollfunktion über die Richtigkeit der Daten zuerkannt wird. Sonst könne man ja umgekehrt auch die Mieter auffordern, den Wohnsitz ihres Wohnungseigentümers anzugeben, um die Erfüllung von dessen Meldepflicht zu kontrollieren.

Das Innenressort hält dagegen, dass man mit dem neuen Entwurf eigentlich die „Mieter entlasten wollte“. Schließlich müssten sie dann nicht mehr hinter einer Unterschrift des Vermieters herrennen, was einer volldigitalen Anmeldung im Wege stünde. Außerdem fiele für die Vermieter zukünftig der „Papierkram“ weg, erklärt Ressortsprecher Markus Beyer.

SPD und Grüne fürchten dagegen, dass die CDU mit dem neuen Meldegesetz ein „völlig über-spanntes“ ordnungspolitisches Instrumentarium schaffen will. Möglicherweise will Schulte durch die Vermieteraufpasser auch Nichtanmeldungswillige aufspüren und über die Einwohnerwertung mehr Geld in die Kassen bekommen.

Statt die Ummeldung aber so einfach wie möglich zu machen, könnte der Mieter in Zukunft womöglich Ärger vom Wohnungseigentümer über die vergessene Anmeldung bekommen. Während Wohnungsbaugesellschaften wie die Gewoba demnächst gänzlich neue Abteilungen einführen müss-ten, die die Meldungen ihrer Neu-Mieter rechtzeitig überprüft.

Noch weitere Punkte sind strittig: Nach Schultes Entwurf dürfen die Meldedaten weiterhin an Parteien zwecks Wahlwerbung rausgegeben werden, was in Bremen vor allem die Rechten nutzen. Die Grünen würden lieber ganz auf die Daten verzichten. Die SPD möchte dagegen nur die Weitergabe an „extremistische Parteien“ verhindern, aber selbst weiter von der Wahlwerbung profitieren. Noch diese Woche soll es Gespräche zwischen CDU und SPD geben. Vielleicht gelingt eine Einigung? pipe