das urteil

Schutz vor Rache

Die Richterin, Dame Elizabeth Butler-Sloss, stützt sich in ihrer Urteilsbegründung auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die in Großbritannien seit vergangenem Oktober gilt. Artikel 2 verpflichtet den Staat, das Recht auf Leben eines Individuums zu schützen. Sie entschied deshalb, Venables und Thompson über ihren 18. Geburtstag hinaus unbefristet Anonymität zuzusichern. „Ich bin davon überzeugt, dass die moralische Entrüstung nicht abgenommen hat und einige Menschen das starke Verlangen verspüren, Rache zu üben“, sagte sie in der Urteilsbegründung.

Ein Präzedenzfall sei es jedoch nicht. Butler-Sloss wies auf die „fast einzigartigen Umstände des Falles“ hin, die sie gezwungen haben, Maßnahmen zu ergreifen, um das Leben und die Gesundheit von Thompson und Venables zu schüzen. RASO