: das urteil
Schutz vor Rache
Die Richterin, Dame Elizabeth Butler-Sloss, stützt sich in ihrer Urteilsbegründung auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die in Großbritannien seit vergangenem Oktober gilt. Artikel 2 verpflichtet den Staat, das Recht auf Leben eines Individuums zu schützen. Sie entschied deshalb, Venables und Thompson über ihren 18. Geburtstag hinaus unbefristet Anonymität zuzusichern. „Ich bin davon überzeugt, dass die moralische Entrüstung nicht abgenommen hat und einige Menschen das starke Verlangen verspüren, Rache zu üben“, sagte sie in der Urteilsbegründung.
Ein Präzedenzfall sei es jedoch nicht. Butler-Sloss wies auf die „fast einzigartigen Umstände des Falles“ hin, die sie gezwungen haben, Maßnahmen zu ergreifen, um das Leben und die Gesundheit von Thompson und Venables zu schüzen. RASO
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen