Entführer legt Geständnis ab

36-Jähriger wollte die entführte neunjährige Sophia sexuell missbrauchen

Mit dem Haftbefehl gegen einen 36 Jahre alten Deutschen geht der Entführungsfall der Sophia Wendt zu Ende. Dem Mann wird sechsfach versuchter schwerer Kindesmissbrauch, Entziehung Minderjähriger und Freiheitsberaubung vorgeworfen.

Nach seiner Festnahme am Freitag hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt, das sich „inhaltlich voll mit dem bisher ermittelten Sachstand und den Angaben des Mädchens deckt“, teilte die Polizei am Samstag mit. Dass der Entführer auch die sechs Versuche sexuellen Missbrauchs zugegeben hatte, bestätigte gestern ein Justizsprecher. Bei der ärztlichen Untersuchung des Mädchens wurden laut Polizei allerdings keine Spuren von Misshandlungen und sexuellem Missbrauch gefunden.

Nach seiner Festnahme am Freitagnachmittag war der Mann zunächst in ein Krankenhaus eingeliefert worden, weil er unter dem Einfluss von Medikamenten stand. Als sich jedoch herausstellte, dass der Mann nur eine geringe Dosis Anti-Depressiva eingenommen hatte, wurde er noch an demselben Abend verhört.

Dabei gab der 36-jährige Schlosser zu, das Mädchen als Zufallsopfer aus sexuellen Motiven in seine Wohnung in die Suhler Straße in Hellersdorf verschleppt zu haben. Nach eigenen Angaben hatte er versuchen wollen, sich der Schülerin während der viertägigen Freiheitsberaubung zu nähern. Der Entführer gab außerdem an, dass er von Beginn an vorhatte, die Neunjährige wieder freizulassen.

Für weitere ähnliche Straftaten des in Brandenburg geborenen Mannes gibt es derzeit noch keine Anhaltspunkte. „Er ist für uns noch ein unbeschriebenes Blatt“, sagte Polizeisprecher Hans-Jörg Dräger. Es müssten aber noch Akten aus DDR-Zeiten gesichtet werden.

Insbesondere die Angaben Sophias, die von ihrem Entführer nach vier Tagen unversehrt im Stadtteil Marzahn ausgesetzt wurde, verhalfen den Beamten zu einer erfolgreichen Suche. Mittels eines Wohnungsgrundrisses von Sophia hatte die Polizei in der vergangenen Woche vierzehn Wohnungsbaugesellschaften, deren Bewohner und Ein-Zimmer-Wohnungen überprüft. Das Haus, in dem die Ermittler schließlich fündig wurden, befindet sich nur wenige hundert Meter von der elterlichen Wohnung des Mädchens entfernt.

Nach Einschätzung von Justizexperten wird es nach dem Geständnis des Entführers dem Kind erspart bleiben, als Zeugin im Gerichtsprozess auszusagen.

MD