NPD vor Gericht
: Großes Schaulaufen

■ NPD will Demonstrationsverbot vom Mai 1999 vor Gericht klären lassen

Es hätte schon am 1. Mai 1999 ein provozierendes Schaulaufen werden sollen – der angekündigte Aufmarsch von rund 5.000 Mitgliedern der NPD inklusive Gesinnungsgenossen aus Kameradschaften und Skin-Kreisen. Ausgerechnet am Tag der Arbeit. Ausgerechnet von Mercedes Sebaldsbrück aus. Ausgerechnet durch Wohngebiete, in denen sich mindestens viele BürgerInnen internationaler Herkunft schwer provoziert hätten fühlen müssen. Denn das Motto des vom Stadtamt verbotenen Umzugs sollte heißen: „Arbeitsplätze zuerst für Deutsche.“

Dass aus diesem Aufmarsch der Rechten nichts wurde, war gestern Gegenstand einer Verhandlung vorm Bremer Verwaltungsgericht. Die NPD wollte das Verbot von damals im Eilverfahren jetzt im Hauptsacheverfahren überprüfen lassen. Dass daraus nicht ein erneutes Schaulaufen ausländerfeindlicher Gesinnungsfreunde wurde, ist dem nüchternen und sachlichen Verhandlungsstil des Vorsitzenden Richters und Verwaltungsgerichtspräsidenten Mathias Stauch zu verdanken. Unmissverständlich stellte er auch gegenüber dem engagierten Vortrag des Vertreters des Stadtamtes klar, dass es bei der Bewertung des damals erfolgten Demonstrationsverbotes keinesfalls um Inhalte gehen könne. „Der Sinn einer solchen Veranstaltung ist es doch, zu provozieren und Aufsehen zu erregen“, erläuterte Stauch. Insofern sei auch die geplante Aufmachung mit Landsknechtstrommeln, Fahnen und möglicherweise Stechschritt kein Verbotsgrund. Meinungsbildung über die Inhalte einer solchen Kundgebung zuzulassen – und seien sie für viele Ekel erregend –, sei als Zweck gesetzlich geschützt. Verbotsgrund könne nur sein, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet werde, wies Stauch die teilweise emotional vorgetragene Verbots-Begründung des Stadtamt-Vertreters zurück. „Ein Demonstrationsverbot ist nur als Ultima Ratio möglich.“ Die Klage der NPD vor dem Verwaltungsgericht sei zuzulassen, da die NPD ein Rehabilitierungsinteresse habe. Zu berücksichtigen sei auch das vom NPD-Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Hans Günter Eisenecker, vorgetragene Ziel, für die Zukunft eine Wiederholungsgefahr auszuschließen.

Im weiteren Verlauf der Erörterung ließ das Gericht durchblicken, dass es an seiner früheren Eil-Zustimmung zum Verbot, das vom Oberverwaltungsgericht bestätigt worden war, weitgehend festhält. Dabei wurde deutlich: Nicht die NPD sei der „Störfaktor“, der das Verbot begründete. Sondern die angemeldeten Gegendemonstrationen sowie 1. Mai-Kundgebungen. „Es geht hier schließlich nicht allein um das Demonstrationsrecht der NPD“, machte das Gericht klar. Der Schutz aller BremerInnen habe bedacht werden müssen. Das Innenressort habe nachweisen können, dass es sich um Polizeikräfte aus anderen Bundesländern vergeblich bemüht habe. Ein abschließendes Urteil wird in zwei Wochen erwartet. ede