Obst durchschneiden

■ Gericht genehmigt Bau der A26 von Stade nach Hamburg durch das Alte Land

Der erste Abschnitt der Autobahn 26 zwischen Stade und Horneburg kann gebaut werden. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (OVG) wies gestern die Klage von Umweltschützern gegen den Planfeststellungsbeschluss als unbegründet zurück. „Geschützte Gebiete im späteren Bauabschnitt können durch eine nördliche Linienführung umgangen werden“, begründete das OVG die Entscheidung. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist zulässig.

Die Kläger bewerteten das Urteil nicht als völlige Niederlage. „Das Gericht hat die Schutzwürdigkeit des faktischen Vogelschutzgebietes bei Buxtehude anerkannt. Es wird also nicht zu einer Durchschneidung kommen“, sagte die Hamburger Anwältin Cornelia Ziehm. Sie sehe auf Grund der neu zu bestimmenden Trassenführung, gute Chancen für die Revision.

Der erste Abschnitt der A 26 wurde jedoch nur unter der Voraussetzung abgesegnet, dass auch der Weiterbau bis nach Hamburg garantiert sei. Deshalb sei zu belegen, dass das Gesamtkonzept finanziell und planerisch gesichert sei. Der Hamburger Senat hatte erklärt, den Anschluss von der Stadtgrenze bis zur A 7 bei Waltershof sicherzustellen.

Die nördliche Trassenführung würde die Zerschneidung des Obstbaugebietes Altes Land zur Folge haben. Eine Entscheidung der norddeutschen Küstenländer für einen Tiefwasserhafen Cuxhaven würde die Verlängerung der Piste bis an die Elbmündung nach sich ziehen. lni/smv