Rasselnde Kettenhunde

Neues vom Waschbrettkopfprozess gegen Wiglaf Droste

BERLIN taz ■ Wer etwas für seine politische Bildung tun möchte, sollte sich am Montagmorgen um 8.30 Uhr im Landgericht Berlin, Turmstraße 91 (Zimmer 141), als Prozessbeobachter einfinden. Der Waschbrettkopfprozess gegen Wiglaf Droste geht in die nächste Runde. Am 19. 9. 2000 verurteilte das Berliner Amtsgericht Droste wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 2.100 Mark. Droste hatte in der Berliner taz vom 22. 7. 1999 über die Ereignisse beim Bundeswehrgelöbnis im Bendlerblock am 20. 7. 1999 berichtet und die damals mit großer Härte gegen Protestierer vorgehenden Feldjäger unter anderem als „Waschbrettköpfe“ und „Kettenhunde“ bezeichnet. Um am frühen Montagmorgen – einer wahrhaft unchristlichen Zeit für die Gerechtigkeit – an der Berufungsverhandlung in Moabit teilnehmen zu können, sollten Prozessbeobachter Bildungsurlaub beantragen.