Qualitätsstandards fürs Rating

Wer ein Unternehmen bewertet, hat zwar seine Standards. Doch die können von Agentur zu Agentur variieren. Vorschläge für ein einheitliches Qualitätsmanagement

Unabhängigkeit: Die Rating-Agentur ist in organisatorischer, juristischer, finanzieller und personeller Hinsicht gänzlich unabhängig von den zu bewertenden Unternehmen oder deren Wettbewerbern. Insbesondere bestehen keine Beratungs- oder andere Auftragnehmer/Auftraggeber-Beziehungen zwischen Unternehmen und der Agentur. Die Rating-Agentur wird nicht durch Eigeninteressen als Investor oder andere Interessen, die ein objektives Urteil beeinträchtigen könnten, beeinflusst. Es gibt keine Vorteilsnahme von den Unternehmen.

Recherchequalität: Die Rating-Agentur sichert eine umfassende Recherche in allen einschlägigen zugänglichen Quellen zu und setzt dabei sowohl quantitative als auch qualitative Erhebungsmethoden ein. Eine lückenlose Dokumentation erlaubt es, die Informationsquellen, die Daten der erfassten Vorgänge und die Qualität der Information nachzuvollziehen und zu überprüfen. Die Rating-Agentur registriert insbesondere den Unterschied zwischen Selbstauskünften der Unternehmen, Daten von dritter unabhängiger Seite und Daten, die unabhängig verifiziert sind. Sie ist bemüht, den Anteil der unabhängigen Informationsquellen zu erhöhen. In regelmäßigen Abständen wird eine Datenrevision nach den Daten der erfassten Vorgänge vorgenommen, und Informationen, die vor einem bestimmten Stichtag erhoben wurden, werden nicht mehr verwendet oder werden als solche ausgewiesen.

Bewertungsqualität: Die angewendeten Bewertungsverfahren erfüllen die folgenden Anforderungen:

Entkoppelung von Datenerhebung und Bewertung; sinnvolle Festlegung des Untersuchungsrahmens (Gesamtunternehmen, Teilbereiche); ausgewiesene Verfahren zur Generierung und Legitimation von Kriterien und Indikatoren; Berücksichtigung landestypischer, regionaler und/oder branchenspezifischer Besonderheiten; Berücksichtigung unterschiedlicher Informationsqualitäten in der Bewertungsarbeit; Orientierung des Bewertungsverfahrens an den Untersuchungszielen (Validität der Ergebnisse); einvernehmliche Modifizierung der Verfahren entsprechend der Ziele des Kunden; systematischer Bewertungsalgorithmus, Gewichtung/Bewertung; besondere Begründungen für Potenzial-Bewertungen; Dokumentation der Einzelentscheidungen und Bewertungsschritte (Rückverfolgbarkeit); effektive interne Revisions- und Prüfverfahren.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Gegenüber der Öffentlichkeit werden mindestens die Nachweise der Unabhängigkeit und der Legitimation der Kriterien und Indikatoren transparent gemacht. Gegenüber den Kunden werden darüber hinaus Recherchequalität und Bewertungsverfahren umfassend nachgewiesen. Auf widersprüchliche Daten und auf die Verwendung von Bewertungen Dritter wird besonders hingewiesen.

Mitarbeiterqualifikation: Die Mitarbeiter verfügen über ausreichende Sachkunde für die betreffenden Untersuchungsbereiche. Ihre Arbeit folgt dem Verantwortlichkeitsprinzip, sie sind an die Qualitätsstandards gebunden, und ihre Kompetenzen werden durch geeignete Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gepflegt und weiterentwickelt.

Juristische Bindungen: Die Agentur übernimmt die Haftung für fahrlässige Falschinformation. Sie und ihre Mitarbeiter berücksichtigen geltende Insidervorschriften sowie die Urheberrechte in ihrer Arbeit. Für die Aufdeckung von Gesetzesverstößen werden geeignete „Whistleblower-Regelungen“ angewandt.

Audits/Zertifizierung: Die Qualitätsstandards werden mittels regelmäßiger Audits geprüft und durch Zertifikate nachgewiesen. VOLKMAR LÜBKE