Strafen zu gering

■ Staatsanwaltschaft legt Revision im Kampfhunde-Prozess um Volkans Tod ein

Dreieinhalb Jahre Haft und ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung – der Hamburger Staatsanwaltschaft sind die Strafen für die KampfhundebesitzerInnen Ibrahim K. und Silja W. zu gering. Sie hat Revision gegen das Urteil des Landgerichtes von vorigem Mittwoch eingelegt. Die Strafkammer hatte die beiden Angeklagten nicht, wie von der Anklage gefordert, wegen Körperverletzung mit Todesfolge, sondern nur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Deren Kampfhunde „Zeus“ und „Gipsy“ hatten im Juni in Wilhelmsburg den sechsjährigen Vol-kan totgebissen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer achteinhalb Jahre für Ibrahim K. und zwei Jahre neun Monate Jugendstrafe für Silja W. gefordert. Die beiden hätten eine Körperverletzung mit Todesfolge begangen – ein Delikt, das mit Gefängnis bis zu 15 Jahren bestraft werden kann. Das aber hätte vorausgesetzt, dass sie zumindest bewusst in Kauf genommen hätten, dass ihre Hunde Menschen schwer verletzen könnten. Und das hat das Landgericht verneint: Zwar sei vorhersehbar gewesen, dass „Zeus“ und „Gipsy“ Menschen verletzen und sogar töten könnten. Die Angeklagten hätten die Gefahr aber nicht gebilligt, sondern verdrängt. Deshalb seien sie nur wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen. Die Höchststrafe beträgt fünf Jahre.

Nachdem die Staatsanwaltschaft in ihren Plädoyers so hohe Strafen gefordert hatte, hatten etliche Prozessbeobachter und auch Volkans Eltern die Erwartung, dass auch langjährige Haftstrafen ausgesprochen werden. Der Vater hatte nach der Urteilsverkündung gesagt: „Ich habe Achtung vor deutschen Gerichten, aber dreieinhalb Jahre Haft – das ist zu gering.“ Elke Spanner