Frauenfreier Rechtsraum

■ Quote nicht erfüllt: Bürgerschaft wählt dennoch neuen Richterwahlausschuss

30 Prozent Frauen müssen reichen. Findet Hamburgs Bürgerschaft quer durch alle Fraktionen. Und stimmte deshalb gestern dem Wahlvorschlag zur Neubesetzung des Richterwahlausschusses zu, der verfassungsrechtlich bedenklich ist. Denn die vorgesehene Parität zwischen Frauen und Männern wurde wieder nicht erreicht.

Am 13. Dezember vorigen Jahres war der erste Versuch gescheitert, die 20 vom Landesparlament zu besetzenden Plätze im Ausschuss zu besetzen, dem die Berufung aller Hamburger RichterInnen obliegt. Auf der Vorschlagsliste standen lediglich drei Frauen. Die Hamburger Verfassung aber bestimmt, dass „Männer und Frauen in öffentlichen Gremien gleichberechtigt vertreten sein müssen“.

Daraufhin war die Wahl vertagt worden. Die vorschlagsberechtigten Verbände wie Rechtsanwaltskammer, DGB und Unternehmerverband sowie die Parteien selbst wurden aufgefordert, doch bitte nach geeigneten Frauen zu fahnden. Mit mäßigem Erfolg: Unter den zehn Mitgliedern und zehn StellvertreterInnen sind jeweils lediglich drei Frauen: eine Anwältin und fünf, die von CDU, SPD und GAL nominiert wurden. „Es gibt noch immer zu wenig Frauen in Führungspositionen, gerade im Rechtswesen“, zuckte ein männlicher Abgeordneter die Schultern.

Bürgerschaftspräsidentin Dorothee Stapelfeldt (SPD) konnte sich denn auch kritische Bemerkungen über das „noch immer nicht ausgeglichene Verhältnis“ auf der Liste nicht verkneifen. Die Wahl wurde dennoch durchgeführt: Die Amtszeit des vorherigen Ausschusses war bereits zu Silvester abgelaufen, und weitere kompetente Juristinnen waren nicht in Sicht. smv