Wahlprüfung in Hessen Rechtens

KARLSRUHE/WIESBADEN taz ■ Das hessische Wahlprüfungsgericht darf feststellen, ob der mit illegalen Parteispenden finanzierte CDU-Wahlkampf die Landtagswahl 1999 so verfälscht hat, dass sie wiederholt werden muss. Das Bundesverfassungsgericht wies gestern eine Klage der hessischen Regierung in wesentlichen Teilen zurück. Die Verfassungsrichter erklärten den entsprechenden Artikel der Landesverfassung für mit dem Grundgesetz vereinbar. Allerdings entschied der Zweite Senat auch, dass gegen ein Urteil Berufung eingelegt werden kann. Die Parteien begrüßten das Urteil: die Opposition aus SPD und Grünen, weil das Wahlprüfungsgericht weiterarbeiten kann; die Regierungsparteien, weil jetzt klar ist, dass eine höhere Instanz die Entscheidung überprüfen kann. KPK

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