Für Entkriminalisierung

betr.: „Die Cannabisprohibition ist verfassungswidrig“, taz vom 14. 2. 01

Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Erfahrungen aus dem Ausland zu verfolgen und neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Laut der Entscheidung von 1994 ist das Cannabisverbot nur dann verfassungskonform, wenn es sowohl geeignet ist, Schäden zu minimieren, als auch das am wenigsten schädliche Mittel ist, das diesen Zweck erfüllt. Aufgrund der wissenschaftlichen Studien der letzten vier Jahre ist inzwischen fraglich, ob das Cannabisverbot eine erneute Überprüfung überstehen wird.

Die Kleiber/Kovar-Expertise für das Bundesgesundheitsministerium zeigte, dass die Risiken von Cannabiskonsum geringer sind als bisher allgemein noch angenommen. Die Kleiber/Söllner-Studie zeigte, dass nur ein sehr geringer Teil der Konsumenten psychisch abhängig ist und dass es bei langjährigen Konsumenten weniger Probleme gibt als bei Konsumenten, die erst seit kürzerer Zeit Cannabis verwenden. Die Repräsentativumfrage des IFT von 1997 in Verbindung mit der zeitgleichen Untersuchung im Auftrag des niederländischen Gesundheitsministeriums zeigte, dass Cannabiskonsum in Deutschland verbreiteter ist als in den Niederlanden. Auch die neueste SFA-Studie aus der Schweiz (siehe http://www.cannabislegal.de) ist interessant, weil sie zeigt, dass es in der repressiven Westschweiz (Romandie) nicht weniger, sondern mehr Cannabiskonsumenten gibt als in der toleranteren Ostschweiz oder im Tessin und gleichzeitig ein größerer Anteil der Cannabiskonsumenten in der Westschweiz psychische und soziale Probleme hat. Die Cannabisprohibition ist also nach aktuellen Erkenntnissen nicht geeignet, Schäden zu minimieren, weshalb auch der Schweizer Suchthilfeverband SFA für eine Entkriminalisierung eintritt. JOE WEIN, Yokohama, Japan