Quelle unbekannt. Freispruch. Over

Das Amtsgericht konnte nicht klären, wer die vom PDS-Abgeordneten Freke Over veröffentlichten Mitschnitte des Polizeifunks vom 1. Mai 1999 anfertigte. Auch die Frage, ob Bullen Bullen Bullen nennen, blieb trotz Aussagen von Polizisten offen

von WIBKE BERGEMANN

Mit einem Freispruch endete gestern der Prozess gegen den PDS-Abgeordneten Freke Over. Die Staatsanwaltschaft hatte Over vorgeworfen, mit dem Weiterleiten illegal mitgeschnittener Funkgespräche der Polizei gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen zu haben. Der Richter sprach den 33-Jährigen jedoch frei, da nicht geklärt werden konnte, wer die Mitschrift angefertigt und der PDS zugespielt hatte. Es sei nicht auszuschließen, dass Over die Mitschnitte von befugten Personen, also Polizeibeamten, erhalten habe. In diesem Fall sei die Veröffentlichung nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Over ursprünglich eine Geldstrafe über 9.636 Mark verhängt.

Der PDS-Abgeordnete hatte nach den Ausschreitungen am 1. Mai 1999 Protokolle des Polizeifunks auf einer Pressekonferenz veröffentlicht. Damit wollte er nachweisen, dass die Polizei bei ihrem Einsatz erheblich über die Stränge geschlagen hatte. In einer Passage des Protokolls hieß es: „[. . .] die Bullen drehen völlig durch [. . .], was ihnen zwischen die Beine kommt bzw. zwischen den Knüppel kommt [. . .]“

Der Versuch des Richters, herauszufinden, ob die Mitschnitte aus Polizeikreisen stammten, hatte wenig Chancen auf Erfolg. Die als Zeugen geladenen Beamten zeigten kaum Interesse, interne Unstimmigkeiten zuzugeben. Auch der in dem Fall ermittelnde Beamte der Landeskriminalpolizei sagte aus, er habe nicht von allen befragten Dienststellen eine Rückmeldung erhalten. Zu der „Bullen“-Passage wollte sich keine der Polizeistellen bekennen.

Diese Bezeichnung verstoße schließlich gegen die Funkdisziplin, erklärte ein junger Polizeipraktikant im Zeugenstand. Mit seiner Schlussfolgerung, daher werde dieser Ausdruck im Polizeifunk nicht benutzt, sorgte er für Erheiterung auf den mit Polizisten gefüllten Zuschauerbänken. Einem reiferen Kollegen gelang eine diplomatische Umschreibung: „Man kennt ja diese Differenzen zwischen Kriminalpolizei und Schutzpolizei aus dem Fernsehen. Diese Distanz könnte sich durch die Bezeichnung ‚Bullen‘ ausdrücken.“

Ob ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der Protokolle bestand, spielte vor Gericht keine Rolle. In seinem Plädoyer betonte Over jedoch, die Staatsanwaltschaft habe ihn in einem anderen Verfahren angewiesen, zur Aufklärung beizutragen. Genau das habe er im Fall der Polizeiprotokolle getan.