Rente wartet auf Vermittlung

Der Bundesrat blockiert Teile der Rentenreform. Grundsicherung und private Vorsorge landen im Vermittlungsausschuss. Auch Heide Simonis (SPD) übt Kritik

BERLIN taz ■ Die vor drei Wochen vom Bundestag beschlossene Rentenreform muss in Teilen in den Vermittlungsausschuss. Die im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze fanden gestern in der Länderkammer keine Mehrheit. Damit ist der Weg für Korrekturen bei der Förderung der privaten Altersvorsorge und der geplanten Grundsicherung im Alter eröffnet.

Bereits vor der gestrigen Bundesratssitzung hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem sich in den letzten Wochen sowohl eine Ablehnung der unionsregierten als auch Änderungswünsche der SPD-dominierten Länder abzeichneten. Als erster Termin für die Vermittler wurde gestern der 7. März gehandelt.

Der eigentliche Kern des Rentengesetzes, unter anderem mit der neuen, auf das Rentenniveau sich dämpfend auswirkenden Rentenformel, blieb von der gestrigen Entscheidung des Bundesrates unbeeinflusst. Dieser Teil ist nicht zustimmungspflichtig. Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) verteidigte gestern sein Werk. Der Union warf er vor, nur Kritik, aber keine Vorschläge vorgebracht zu haben. Riester wandte sich dagegen, aus dem Aufbau der privaten Altersvorsorge Mittel für den Erwerb von Wohneigentum herauszuziehen. Damit würde der Aufbau des Kapitalstocks geschwächt und der Reiz für den Einzelnen gemindert, einen Bausparvertrag abzuschließen. Trotz dieser Einschränkung machte Riester klar, dass er ein „offenes Ohr“ für Vorschläge habe, wie Immobilien in die private Altersvorsorge einbezogen werden können.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) erkannte im Gesamtwerk „schwere Konstruktionsfehler“. Mit Blick auf ein für Herbst erwartetes Urteil des Verfassungsgerichts zur nachgelagerten Besteuerung der Renten forderte er die Regierung auf, bereits jetzt ihre Pläne hierzu vorzulegen.

Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber warf Riester vor, das Rentenniveau schönzurechnen. Es sei fraglich, ob im Jahre 2030 wirklich 68 Prozent oder doch nicht 64 oder 61 Prozent erreicht würden. Der CSU-Chef beklagte auch die seiner Ansicht nach mangelnde Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Rentenanrechnung. Stoiber räumte aber an dieser Stelle ein, dass im Gesamtzusammenhang der Familienpolitik „auch die Vorgängerregierung“ Korrekturen versäumt habe.

NRW-Ministerpräsident Wolfgang Clement hoffte, dass man in „einigen Wochen in Ruhe“ werde sprechen können – eine Anspielung auf die Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 25. März. Clement nannte drei Punkte für die Vermittlungsgespräche: die mit der Rentenreform zusammenhängende Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern, der für die Länder entstehende Verwaltungsaufwand bei der privaten Altersvorsorge und mit der Grundsicherung anstehende Belastungen für Gemeinden. Schleswig-Holsteins Ministerpräsidentin Heide Simonis wurde in ihrer Rede deutlicher: Die steuerlichen Regelungen seien aus Sicht der Länder „alles andere als erfreulich“. Auch die Vorhersagen der Bundesregierung zum Rentenniveau und zu stabilen Beitragssätzen im Jahr 2030 nannte sie „mutig“. Sie würde nie „über das Jahr 2010“ hinausgehen. SEVERIN WEILAND

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