Beifahren mit Hasch

In Hamburg ist kein Fall bekannt, in dem jemand seinen Führerschein verlor, weil er mit einer Flasche Wein in der Hand auf einem Kfz-Beifahrersitz saß. Wer statt Alkohol aber Cannabis bei sich führt, riskiert als Mitreisender seinen Lappen. Seit der Novellierung der Fahrerlaubnisverordnung 1999 hat die Führerscheinstelle zahlreiche Menschen zu ärztlichen Untersuchungen über ihren Can-nabiskonsum verdonnert, um deren Fahrtüchtigkeit zu prüfen – auch wenn sie nicht einmal im Auto angetroffen wurden. Darüber debattiert heute Abend die Hamburger Bürgerschaft.

Angemeldet hat den Punkt die GAL-Fraktion, die auch bereits Senatsanfragen zu dem Thema eingereicht hatte. Anlass dafür war der Fall einer Frau, die bei einer Verkehrskontrolle 0,7 Gramm Cannabis bei sich hatte – auf dem Beifahrersitz. Da sie keine Fahrerlaubnis besitzt, wollte ihr die Führerscheinstelle sogar untersagen, auf der Straße Fahrrad oder Tretroller zu fahren. Nach der ersten Senatsanfrage der GAL zog die Behörde ihre Anordnung wieder zurück. Laut der Fahrerlaubnisverordnung ist für den Führerscheinentzug bei den KonsumentInnen illegaler Drogen nicht erforderlich, dass der Konsum in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht. ee