Zahlen soll nur der Bund

Stiftungsinitiative der Wirtschaft lehnt vorzeitige Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern nicht mehr grundsätzlich ab – aber nur aus Bundesmitteln

BERLIN taz ■ Die Stiftungsinitiative der Wirtschaft lehnt eine vorzeitige Auszahlung der Entschädigungsgelder an frühere NS-Zwangsarbeiter nicht ab. Allerdings werde sie ihre fünf Milliarden Mark erst bei Rechtssicherheit auszahlen, betonte Verhandlungsführer Manfred Gentz in einem Brief an den Regierungsbeauftragten zur Entschädigung, Otto Graf Lambsdorff.

„Wenn die Zahlung an die Opfer wegen deren Alter Vorrang vor der Rechtssicherheit haben soll, dann sollte man es auch deutlich sagen“, heißt es in dem Schreiben von Montag. Dann müsse das Kriterium der Rechtssicherheit aufgehoben und das Gesetz geändert werden. Eine vorzeitige Zahlung könne nur aus Bundesmitteln erfolgen, stellte der Sprecher der Stiftungsinitiative, Wolfgang Gibowski, klar.

Die Vertreter der Bundestagsfraktionen zeigten sich in dieser Frage gestern uneinig. Grünen-Politiker Volker Beck, Kuratoriumsmitglied der Bundesstiftung, forderte gestern erstmals, die beiden Komplexe Rechtssicherheit und Auszahlung zu entkoppeln. Wegen der noch anhängigen Klagen in den USA verzögere sich die Auszahlung sonst möglicherweise bis Jahresende. „Dann haben wir am Ende nur noch eine Hinterbliebenenstiftung“, so Beck zur taz. „Wir müssen jetzt einen positiven Weg suchen, und ich wünsche mir, dass sich die Wirtschaft daran beteiligt. Die Überweisung der ersten Rate könnte ein solches Signal sein.“

Die Vertreter von SPD, FDP und PDS in der Bundesstiftung lehnten den Vorstoß ab. „Wir werden aufgrund eines Briefes kein neues Gesetzgebungsverfahren beginnen“, so der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz.

Die Wirtschaft fordert die Abweisung aller in den USA noch anhängigen Klagen. Die Bundestagsfraktionen wollen die Rechtssicherheit auf die Klagen beschränken, die zum Zeitpunkt des Gesetzes anhängig waren.

NM