Keine rechten Motive?

■ Prozess gegen zwei Skins wegen Totschlags eines Obdachlosen vertagt

Nur kurz nach der Eröffnung der Hauptverhandlung wurde gestern der Flensburger Prozess gegen zwei Skinheads aus Schleswig, denen Totschlag eines Obdachlosen zu Last gelegt wird, vertagt. Grund sind Anträge der Verteidigung der 23 und 24 Jahre alten Angeklagten, die sich unter anderem gegen die Verlesung der Anklageschrift wenden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts wird die Entscheidung über die Anträge zu Beginn des nächsten Verhandlungstages am Montag verkünden.

Den Skins wird vorgeworfen, am 12. September vergangenen Jahres einen 45-jährigen Obdachlosen, der kurz zuvor aus Köln in die Stadt gekommen war, im angetrunkenen Zustand auf den Schleswiger Königswiesen zusammengeschlagen und getreten zu haben. Der Mann starb an den schweren Verletzungen.

Obwohl auch die Staatsanwaltschaft anfangs rechtsradikale Motive vermutet hatte, sieht die Anklagebehörde neuerdings keine Anzeichen mehr für einen rechtsradikalen Hintergrund der Tat, weil der Obdachlose und die Glatzen zuvor gemeimsan getrunken hatten. Dies brachte ihr von mehreren Organisationen den Vorwurf der Bagatellisierung ein. Die Beschuldigten sitzen seit 17. September vergangenen Jahres in Untersuchungshaft.

Die Verteidiger sprechen in einem der Anträge von einem Verstoß gegen die Strafprozessordnung, da die Anklageschrift bereits eine Beweiswürdigung vornehme. Deren Verlesung könne die Schöffen beeinflussen. Die Anwälte beantragten außerdem eine Tonbandaufzeichnung der Beweisaufnahme sowie den Ausschluss der Öffentlichkeit für Teile des Verfahrens. Der Prozess ist auf mehrere Verhandlungstage bis in den April hinein terminiert. lno/pemü