Meterweise Kreuz

■ Gericht: An der Scientology-Zentrale darf Kreuz angebracht werden

Das Kreuz sollte so groß wie möglich sein: Denn Scientology setzt alles daran, den vom Hamburger Verfassungsschutz (VS) verpassten Stempel eines „multinationalen, streng hierachisch aufgebauten und totalitär ausgerichteten Psychkonzerns“ loszuwerden und sich – wie in den USA – das Image einer Kirche zu geben. Im Rechtsstreit um ein Kreuz an ihrer neuen Hamburger Zentrale an der Domstraße konnten die Jünger des L. Ron Hubbard nun einen Erfolg verbuchen.

Seit November 1999 residieren die Scientologen in dem Bau direkt in der Hamburger City. Das Domizil gilt mittlerweile laut VS als „Vorzeigezentrale Europas“. Nur einen Makel hatte es bislang: Das Bezirksamt Mitte verwehrte den Scientologen das Anbringen eines fünf Meter großen Kreuzes an der Außenwand, weil das „wuchtige Kreuz“ das Stadtbild verschandeln würde. Denn das Gebäude in exponierter Lage am Alten Fischmarkt und nahe der Petri-Kirche gehöre in „städtebaulich relevanter Weise“ zum Panorama der Innenstadt.

Es begann ein Streit um Zentimeter. Die Scientologen wollten einen Meter ablassen, das Bezirksamt zunächst nur ein 2,20 Meter und dann ein drei Meter großes Kreuz genehmigen. Dagegen zog Scientology vor Gericht. Im Zuge eines Ortstermins kamen nun die RichterInnen des Verwaltungsgerichts zu der Auffassung: wenn ein drei Meter großes Symbol nicht gegen die Vorschriften der Bauordnung verstößt, wirkt auch ein Kreuz in der Größe von vier Metern „unter keinem denkbaren Gesichtspunkt in irgendeiner Weise störend oder beeinträchtigend“. Und so könnte man demnächst von außen wirklich denken, in der Domstraße befinde sich eine Kirche und keine totalitäre Organisation. Peter Müller