schulgesetz
: Zweiter Anlauf zur Reform

Der Zeitpunkt war überfällig: Gestern hat Schulsenator Klaus Böger (SPD) endlich den Entwurf zum neuen Schulgesetz vorgestellt. Schon zum Schuljahr 2002 soll das Reformwerk nach einer breiten öffentlichen Diskussion und der Billigung durch das Parlament in Kraft treten.

Kommentarvon JULIA NAUMANN

Zu hoffen ist, das Klaus Böger mit dem Schulgesetz mehr Glück hat als seine Amtsvorgängerin Ingrid Stahmer (SPD). Diese hatte in der vergangenen Legislaturperiode nämlich schon einmal einen (fast gleichlautenden) Entwurf in die öffentliche Diskussion und in den parlamentarischen Raum gebracht. Doch der Entwurf versandete – Stahmer war zu schwach und kurz vor den Wahlen nicht mehr willens, sich für die Bildungsreform einzusetzen.

Ein neues Schulgesetz ist heute noch dringender notwendig als vor drei Jahren. Die Schulen müssen in die Lage versetzt werden, autonom und unbürokratisch ihr knappes Haushaltsbudget zu verwalten. Verkrustete Strukturen können nur durch mehr innere und äußere Transparenz aufgebrochen werden. Und die Schulen werden durch eine gezielte Profilierung attraktiver, weil sie sich gegenseitig Konkurrenz machen. Die sechsjährige Grundschule bleibt bestehen, Kinder mit unterschiedlichen Leistungen können dennoch dezidiert gefördert werden. Das neue Schulgesetz ist zu begrüßen, weil es den notwendigen Reformbedarf in Gang bringt und gleichzeitig Bewährtes bestehen lässt.

Auch der Koalitionspartner CDU weiß, dass es sich um eine zukunftsweisende Reform handelt. Er befürwortet deshalb auch viele Punkte des Entwurfs. Dennoch droht die CDU, das Gesetz platzen zu lassen. Wenn Religion nicht zum Wahlpflichtfach wird, wollen die Christdemokraten nicht zustimmen. Das würde sie bildungspolitisch jedoch disqualifizieren. Wer bessere Schulen will, muss dem Schulgesetz zustimmen, daran führt kein Weg vorbei. Der Status des Religionsunterrichts ist dabei nur eine Marginalie.