Schritt für Schritt

Auch nach der Rücknahme der Klage gegen IBM ist die Entschädigung von Zwangsarbeitern noch nicht in Sicht

BERLIN taz ■ Der Regierungsbeauftragte für die Zwangsarbeiterentschädigung, Otto Graf Lambsdorff, hat den Antrag auf Rücknahme der Klage gegen den Computerkonzern IBM begrüßt. „Wenn diese Klage abgewiesen wird, kommen wir dem erwünschten Rechtsfrieden einen großen Schritt näher“, sagte er gestern in Berlin. Noch in dieser Woche wollen die Klägeranwälte die Abweisung der Klage früherer Zwangsarbeiter beantragen.

Die deutsche Seite habe das Verfahren als Vorwand nutzen wollen, um die Entschädigungszahlungen an die Opfer zu verzögern, begründete Opferanwalt Michael Hausfeld den Rückzug. In außergerichtlichen Verhandlungen seien gute Fortschritte erzielt worden, die dem eigentlichen Ziel der Klage förderlich seien. IBM sei nun bereit, der Forderung der Kläger nach Öffnung der Archive nachzugeben.

Im Auftrag früherer Zwangsarbeiter hatten US-Anwälte den Konzern im Februar verklagt – wegen „Komplizenschaft beim Holocaust“. IBM habe zugelassen, dass die Nazis die Lochkarten-Technologie seiner deutschen Tochter Dehomag in den Vernichtungslagern einsetzten.

Für die Stiftungsinitiative der Wirtschaft ist unter anderem wegen der IBM-Klage noch keine Rechtssicherheit für deutsche Firmen in den USA gegeben. Im Stiftungsgesetz ist nur von „ausreichender Rechtssicherheit“ die Rede. Der Sprecher der Stiftungsinitiative, Wolfgang Gibowski, sprach gestern von einem „positiven Signal“.

Tatsächlich sind auch mit der Rücknahme der IBM-Klage noch nicht alle Hürden auf dem Weg zur Rechtssicherheit genommen. Die New Yorker Richterin Shirley Kram weigert sich bislang, die letzte große Sammelklage gegen deutsche Banken zurückzuweisen. Sie verweist auf Ansprüche aus dem österreichischen Bankenvergleich im vergangenen Jahr, die durch die deutsche Entschädigungsstiftung nicht gedeckt seien. Die Stiftungsinitiative hatte daher am Mittwoch einen Befangenheitsantrag gegen Kram gestellt.

Die Initiative argumentiert, dass alle „relevanten“ Klagen abgewiesen sein müssen. Was darunter zu verstehen sei, so Sprecher Gibowski zur taz, lasse sich zum jetztigen Zeitpunkt nicht sagen. Wenn am Ende noch ein Fall anhängig sei, der keine Präzedenzwirkung habe, werde sich die Initiative nicht quer stellen. In einem Interview mit der Los Angeles Times stellte Bundeskanzler Gerhard Schröder klar, dass „die hauptsächlichen Verfahren“ abgewiesen sein müssten – darunter diejenigen, die bei Kram anhängig sind.NICOLE MASCHLER