künast zieht nicht zurück

Unterschrift für Abschaffung des § 129a bleibt

Die Verbraucherschutzministerin Renate Künast bleibt dabei: Ihre Unterschrift unter eine Erklärung zur Abschaffung des Paragraphen 129a werde sie nicht zurückziehen, ließ sie gestern über einen Sprecher ihres Ministeriums erklären. Zuvor hatte Guido Westerwelle, designierter FDP-Vorsitzender, den Kanzler aufgefordert, seine Ministerin sollte die Unterschrift kassieren. Andernfalls könnte sich der Bundestag mit dem Thema befassen, so Westerwelle. Als Vorsitzende der Grünen hatte Künast im Jahr 2000 zusammen mit den Bundestagsabgeordneten Claudia Roth und Christian Ströbele (ebenfalls Grüne) einen „Aufruf für die sofortige Freilassung und für die Abschaffung des § 129a“ unterzeichnet. Sechs Personen waren damals unter dem Verdacht festgenommen worden, im Sinne des § 129a des Strafgesetzbuches Mitglieder einer terroristischen Vereinigung, der Revolutionären Zellen (RZ), gewesen zu sein. Vier von ihnen stehen derzeit vor dem Berliner Kammergericht.  SEBASTIAN FISCHER